Münchens Brücken sind marode: Umfassendes Sanierungsprogramm geplant

2023 soll der Stadtrat ein großes Sanierungsprogramm beschließen.
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Die Stadt überprüft alle Brücken – auch die Hackerbrücke.
Die Stadt überprüft alle Brücken – auch die Hackerbrücke. © Reindl

München - Mehr als 1.000 Brücken gibt es in München. Und ein großer Teil davon ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden.

Meiste Brücken in München aus den 60ern sind marode

Noch in der ersten Jahreshälfte 2023 will das Baureferat dem Stadtrat ein großes "Erhaltungsprogramm" für die Münchner Brücken vorlegen. Es soll laut der Pressestelle in Maßnahmenpakete – also kurz-, mittel- und längerfristig – unterteilt werden. Zu den Kosten kann das Baureferat noch keine Angaben machen. Doch es dürfte um viele Millionen gehen. Denn instandsetzungsbedürftig ist laut Baureferat "eine größere Zahl von Brücken überwiegend aus der Zeit des Straßenausbaus im München der 60er und 70er Jahre im gesamten Stadtgebiet".

Aber auch historische Isarbrücken stehen im Fokus der aktuellen Untersuchungen. Derzeit läuft laut Baureferat die Priorisierung. Eine Rolle soll neben dem Bauwerkszustand auch spielen, welche anderen Baumaßnahmen im Stadtgebiet gerade durchgeführt werden. Schließlich darf der Verkehr nicht lahmgelegt werden.

Isarbrücken haben Priorität

"Wir haben Stadtteile östlich und westlich der Isar – der Verkehr muss also über die Brücken fließen können", sagt Andreas Schuster, der für die SPD im Mobilitäts- und im Bauausschuss sitzt. Schuster stellt sich ein Sanierungskonzept analog zur Schulbauoffensive vor. Zu dieser gehörten vier große Bauprogramme, mit denen der Stadtrat über Jahre hinweg nicht nur neue Schulen, sondern auch neue Turn-, und Schwimmhallen plante.

Wird die Thalkirchner Brücke für Radler angenehmer? Vielleicht.
Wird die Thalkirchner Brücke für Radler angenehmer? Vielleicht. © Daniel von Loeper

Schuster glaubt, dass es durch ein ähnliches Vorgehen gelingen kann, die Baumaßnahmen zu koordinieren, Beeinträchtigungen zu minimieren und die Erreichbarkeit auch während notwendiger Sperrungen zu garantieren. Wichtig ist ihm, dass immer, wenn Brücken saniert werden müssen, die Stadt genau prüft, ob und wie sich die Situation dort für alle Verkehrsteilnehmer verbessern lässt.

Zum Beispiel wäre es aus Schusters Sicht ein großer Gewinn, die Thalkirchner Brücke für Busse zu ertüchtigen. Denn momentan ist sie für das Gewicht nicht ausgelegt.

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Auch für den Radverkehr sollte sich nach einer Sanierung die Situation verbessern, findet Schuster. Zumindest so weit die Maßnahmen mit dem Naturschutz vereinbar sind. Schließlich befindet sich die Thalkirchner Brücke, die von der U-Bahn zum Tierpark führt, in einem Flora-Fauna-Habitat.

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  • Dimpfe am 11.01.2023 12:19 Uhr / Bewertung:

    "instandsetzungsbedürftig ist laut Baureferat eine größere Zahl von Brücken" - klar, man hat jahrelang auch lieber Geld für Radwege (nun auch teuer grün angemalt) und die Vernichtung von Parkplätzen ausgegeben.

    "Instandsetzungsbedürftig" geschieht nicht von heute auf Morgen, das weis man seit Jahren - wenn man es denn wissen wollte. Also lässt man es und "plant" erst mal. Vermutlich so lange, bis die ersten Brücken wegen Einsturzgefahr gesperrt werden müssen. Hurra, das gibt tolle Staus!!!

  • doket am 11.01.2023 15:35 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dimpfe

    Die Brücken sind ja alle ziemlich gleich alt (60er und 70er Jahre), also sind sie auch relativ gleichzeitig sanierungsbedürftig.

  • Wickie712 am 11.01.2023 08:33 Uhr / Bewertung:

    Die Thalkirchner Brücke ist doch bereits für Radfahrer einfach geregelt. Nur manche KFZ Fahrer verstehen es nicht.
    Links und rechts sind reine Gehwege (Zeichen 239). Da darf das Rad höchstens geschoben werden (Kinderfahrräder dürfen gem. § 24 StVO fahren, was ich aber nicht empfehle und Eltern können schieben).
    Die Fahrbahn ist für alle Fahrzeuge vorgesehen. Fahrräder, Scooter, KFZ bis zur gewissen Grenze. Tempo 30 ist sowieso (wenn es möglich ist)
    Da links und rechts ein Gehweg vorhanden ist, hat der Radfahrer ausreichend Abstand zum Gehsteig zu halten, min. 80 cm entschied das BGH bereits am 26. April 1957 (Az. VI ZR 66/56). Hierbei zählt der rechte Lenkerrand zum Gehsteig.

    Und ja, es bedarf mehr Kontrollen bzgl. der Einhaltung der Vorschriften.

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