München: Zu niedrige Mieten? Gericht weist Klage ab

München - Haidhausen, Maxvorstadt, Schwabing - in München sollen die Mieten zu niedrig sein. Von Giesing bis Moosach, von Trudering bis Pasing. Findet der Haus- und Grundbesitzerverein. Und klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht.
Konkret: Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München entschied, dass die Landeshauptstadt unveröffentlichte Einzeldaten, die zur Erstellung der Mietspiegel 2015 und 2017 erhoben wurden, nicht dem Haus- und Grundbesitzerverein herausgeben muss.
Kläger wollte Miethöhen wissen
Wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil schreibt, hatte der Haus- und Grundbesitzerverein gegenüber der Landeshauptstadt München Zugang zu den für die Erstellung der Mietspiegel verwendeten Daten gefordert. Dies umfasste unter anderem die aus einer Befragung von Münchner Mietern hervorgegangenen Fragebögen sowie deren Adressen unter Angabe der jeweiligen Miethöhe.
Der Kläger wollte demnach prüfen, ob die Mietspiegel die ortsübliche Miete korrekt wiedergeben. Was der Haus- und Grundbesitzerverein gemäß Klage bezweifelt. Für alle Mieter, die erleichtert durchatmen dürften, gibt es einen Haken an dem Urteil. Denn: Das Verwaltungsgericht prüfte ausschließlich, ob die Landeshauptstadt verpflichtet ist, die Daten herauszugeben. Das Gericht verneinte dies und verwies auf die Geheimhaltungsanforderungen des Bayerischen Statistikgesetzes.
Weitere Klage gegen Mietspiegel vorbereitet
Wie das Gericht explizit schrieb, wurde damit jedoch nicht geklärt, ob die Mietspiegel der Höhe nach korrekt sind. Oder eben nicht, wie der Kläger argwöhnt. Wie die SZ berichtet, bereitet der Kläger nun eine Berufung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vor. Die Zeitung zitiert den Vorsitzenden des Haus und Grundbesitzervereins Rudolf Stürzer, dass der Verein eine weitere Klage auf Nichtigkeit des Mietspiegels "fertig in der Schublade habe".