München: Zoll kassiert Weihnachtspäckchen - wie kann man das verhindern?
München - Mei, man soll ja nicht immer alles online bestellen und es ist ja auch viel schöner, so lokal und persönlich ein Geschenk zu kaufen", scheinen sich die Leute eifrig nickend einig zu sein. Bloß werden trotzdem immer mehr schöne Dinge für die Lieben per Mausklick eingekauft.
Die Begründungen: Das ist schon viel komfortabler, als sich durch Geschäfte zu schieben, und außerdem bekommt man bessere Preisangebote. Der Komfort ist allerdings gleich vorbei, wenn das Packerl dann beim Zoll abgeholt werden muss, weil es von außerhalb der EU kommt und Zollregeln nicht beachtet wurden. Und das mit dem Schnäppchenpreis hat sich dann eventuell auch erledigt.
"Nicht jedes vermeintliche Schnäppchen im Internet ist am Ende auch billiger", so der Leiter des Hauptzollamts München, Gerhard Rittenauer. Bei Bestellungen aus Drittländern fallen gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuer, warenabhängiger Zoll oder auch Verbrauchsteuern an. Das staffelt sich nach Warenwert, der sich aus dem Preis der Ware selbst und gezahlten Portokosten ergibt.
Das sind die Regeln:
- Bei einem Warenwert bis 22 Euro kommen Verbraucher noch günstig davon – es fallen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll an. Allerdings werden die üblichen Verbrauchsteuern auf Waren wie Alkohol oder Tabak erhoben.
- Bei einem Wert von 22 bis einschließlich 150 Euro wird die Einfuhrsteuer fällig, sie liegt bei sieben (z. B. bei vielen Lebensmitteln) oder 19 Prozent. Und freilich gelten ebenfalls die Verbrauchsteuern.
- Ab einem Warenwert von über 150 Euro kommt zu Einfuhr- und ggf. Verbrauchsteuer auch der Zoll dazu. Der ist abhängig von der Art der Ware. Außerdem warnt der Zoll vor der Anonymität bei Einkäufen im Internet – denn wer weiß, ob da nicht ein dubioser Händler dahintersteht. Gerade bei Markenprodukten nimmt die Zahl der Fälschungen zu. Die dürfen in die EU gar nicht erst eingeführt werden. Und schon bei einem einzelnen Artikel kann es Ärger geben. Denn weil ja der Absender unternehmerische Ziele verfolgt, gilt auch eine kleine Bestellung für private Zwecke schon als geschäftlicher Verkehr.
Was die Münchner in unserer Umfrage bekommen haben, ist freilich harmloser. Was in den Packerln ist? Lesen Sie selbst!
"Essenszutaten von den Eltern"

Aakash K. (24, v.l.), Sakshi S. (23) und Vignesh N. (23), alle drei Studenten, haben gemeinsam das Paket für ihre Freundin abgeholt. Sakshi S.: "Ich bin total aufgeregt und gespannt: Ich habe ein Paket von meinen Eltern aus Indien bekommen, mit Essenszutaten wie getrockneten Früchten und Snacks. Ich hatte Glück und musste nichts beim Zollamt nachzahlen. Ich bin riesig dankbar, dass das Paket angekommen ist – und etwas verwundert, dass ich dafür extra noch zum Zollamt fahren musste. Ich freue mich aber, dass ich so tolle Freunde habe, die mir beim Tragen helfen. Das Paket ist ja sehr groß. Wir transportieren es mit einem Koffer zu mir nach Hause. Ich lebe in der Nähe vom Klinikum Großhadern – wir haben also noch ein gutes Stück vor uns, auf dem wir das Paket transportieren müssen."
"Ich weiß noch nicht, was ich nachzahlen muss"

Ivana O. (31), Aushilfe: "Ich gehe mit leeren Händen, mein Paket ist noch nicht da – allerdings kommt es wohl morgen. Ich erwarte Kleidung für mich aus meiner Heimat. Wir Japanerinnen sind tendenziell kleiner als die Europäerinnen – und da habe ich mein Outfit lieber von zuhause. Ich muss mich noch etwas in Geduld üben und weiß noch nicht, was ich nachzahlen muss. Ich versuche, es mit Humor zu nehmen. Es gibt Schlimmeres – und es wird hoffentlich nicht allzu teuer. Hauptsache, das Paket kommt demnächst an."
"Wir sind schon überrascht, dass wir hierher müssen"

Susanna F. (43), Verkäuferin, mit ihrem Sohn Maximilian F. (15): "Mein Sohn hat sich von seinem Taschengeld einen Pulli und Arbeitshandschuhe von einer Autofirma aus den Vereinigten Staaten bestellt. Er will später mal Automechaniker werden. Der Pulli hatte 49 Euro gekostet und die Arbeitshandschuhe 28,50 Euro. Wir sind schon sehr überrascht, dass wir für diese Bestellung extra zum Zollamt müssen. Wir sind deshalb auch ein bisschen verärgert – aber die Freude darüber, dass die Post da ist, überwiegt." Maximilian F.: "Ich hatte mit zusätzlichen Gebühren von 29 Euro gerechnet. Jetzt musste ich 19,80 Euro zahlen. Ich bin froh, dass mir meine Mutter das Geld dafür auslegen konnte. Jetzt freue ich mich, dass Pulli und Handschuhe bei mir sind."
"Es ist schon etwas zeitaufwendig"

Lukas S. (65), Rentner: "Ich habe über Ebay bei einem anonymen Verkäufer eine Tasche gekauft, die ähnlich aussieht wie diese, die ich in Händen halte. Neu hätte die Tasche 400 Euro gekostet – übers Netz konnte ich diese gebraucht für 88 Euro erstehen, das ist sehr preiswert. Mein Paket kommt offenbar aus Belgien und ist wohl von dort aus über Amerika zu mir gelangt. Beim Zollamt musste ich jetzt noch 19,75 Euro bezahlen – das ist okay. Die Behörde, also das Zollamt in Garching-Hochbrück, sieht allerdings meiner Meinung nach noch aus wie aus den 70er Jahren – wie anno dazumal.
Man muss durch mehrere Etappen durch, wenn man dort ist: Erst wird untersucht, was man hat. Dann gilt es, die Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass einem das Packerl wirklich gehört. Ich musste einen Ausdruck meiner Ebay-Bestellung vorzeigen. Aber insgesamt passt das Prozedere – auch wenn es etwas zeitaufwendig ist, weil man extra dorthin fahren muss. Ich wusste vorher nicht, was für Kosten zusätzlich auf mich zukommen. Und ich hätte nicht gedacht, dass ich für diese Tasche extra zum Zollamt muss."
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