München: Wirte klagen gegen Corona-Versicherungen

Fast 40 Münchner Prozesse stehen in den nächsten Wochen an. Versicherungen suchen Schlupflöcher, um nicht wegen Corona zu zahlen.
von  Hüseyin Ince
Karl-Heinz Zacher, Wirt der Sankt Emmeramsmühle, kann nach der Verhandlung im Münchner Justizpalast wieder ein wenig lächeln. Seine Klage gegen die Versicherung scheint Aussicht auf Erfolg zu haben.
Karl-Heinz Zacher, Wirt der Sankt Emmeramsmühle, kann nach der Verhandlung im Münchner Justizpalast wieder ein wenig lächeln. Seine Klage gegen die Versicherung scheint Aussicht auf Erfolg zu haben. © Petra Schramek

München - Deutschlandweit hatten sich vor etwa sieben Jahren viele Wirte nach der Vogelgrippe-Welle gegen eine Totalschließung aufgrund von Krankheiten und Infektionen versichern lassen – so wie der Münchner Wirt Karl-Heinz Zacher (51).

Seit 1999 betreibt er die Sankt Emmeramsmühle, im Nordosten des Englischen Gartens. "Ich habe mich damals nach der Vogelgrippe intensiv informiert, zu welcher Versicherung ich gehe", sagt Zacher, "weil ich 2003 schon einmal über den Tisch gezogen wurde, bei einem ähnlichen Vertrag."

Haftpflichtkasse: Schließung wegen Corona ist nicht versichert

Viele Versicherungen bieten derartigen Schutz an, also gegen den Fall einer krankheits- oder infektionsbedingten Schließung einer Wirtschaft. Zacher entschied sich nach intensiver Recherche für die Haftpflichtkasse VVaG – gegen die er nun als einer der ersten Münchner Wirte am Freitagvormittag vor Gericht zog. Weitere 39 Klagen seiner Münchner Kollegen werden in den nächsten Wochen im Justizpalast verhandelt.

Bei Zacher geht es in etwa um 420.000 Euro, berechnet auf der Grundlage der Tageseinnahmen, die ihm während der behördlich angeordneten Schließung vom 21. März bis 17. Mai 2020 entgangen sind.

Die Haftpflichtkasse sieht keinen Grund, vertraglich festgelegte Zahlungen zu leisten. Vereinfacht gesagt, sei eine Schließung wegen Corona nicht versichert – und das, obwohl ein interner Vermerk der Versicherung öffentlich wurde. Er beinhaltet, dass coronabedingte Schließungen sehr wohl Bestandteil von "Betriebsschließungsversicherungen" seien.

"Es war ein guter Tag für alle Münchner Wirte"

Das ist nur ein Aspekt der komplexen Sachlage. Ein weiterer: Der Anwalt der Versicherung möchte, dass die geforderte Summe nicht auf der Grundlage von Tageseinnahmen im Normalbetrieb berechnet wird, sondern auf der Grundlage der Einnahmen kurz vor und während der Schließung der Sankt Emmeramsmühle. Das würde natürlich eine viel niedrigere Schadenssumme ergeben.

Die Richterin konnte sich noch kein Urteil bilden. Doch manches deutet darauf hin, dass die Versicherung am Ende zahlen muss. Ob es die geforderte Summe von fast 420.000 Euro wird, ist noch unklar. "Es war ein guter Tag, auch für alle anderen Münchner Wirte", sagte Zacher nach der Sitzung. Am 11. September wird weiterverhandelt.

Am Freitagnachmittag kam im gleichen Saal der nächste Fall vor Gericht: Augustinerkeller-Wirt Christian Vogler gegen den Bayerischen Versicherungsverband. Seine Forderung: etwa eine Million Euro. Auch hier wurde die Verhandlung vertagt.

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