München wählt: Den OB, Stadtrat – und noch mehr
MÜNCHEN - Am 2. März wird gewählt - dann müssen sich die Münchner Bürger entscheiden. In der AZ lesen Sie alles, was Sie über die anstehende Kommunalwahl wissen sollten.
Am 2. März sind die Bürger gefragt: Wer soll Oberbürgermeister werden? Wem ist gute Arbeit im Stadtrat zuzutrauen? Und wer soll sich in den kommenden sechs Jahren als Mitglied im Bezirksausschuss (BA) engagieren? In der AZ lesen Sie alles, was Sie über die anstehende Kommunalwahl wissen sollten.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur OB- und Stadtratswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle EU-Bürger, die am Wahltag volljährig sind und seit mindestens drei Monaten in München ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Wer über die Zusammensetzung der BAs mitbestimmen möchte, muss ebenso lange im jeweiligen Stadtbezirk leben. Vorsicht: Wer innerhalb dieser Dreimonatsfrist in einen anderen Stadtteil umgezogen ist, verliert sein Recht, an der BA-Wahl teilzunehmen.
Die Wahlbenachrichtigung dürfte in diesen Tagen bei Ihnen eintrudeln. Zwischen dem 5. und 8. Februar wird sie automatisch zugesandt. Aus dem Dokument geht hervor, wo sich das zuständige Wahllokal befindet und auf welche Weise Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.
Die Zahl der Stimmen: Keine Sorge! Die Rathaus-Wahl wirkt mit ihren drei großen Stimmzetteln komplizierter, als sie in Wirklichkeit ist.
Der leichteste Part ist die OB-Wahl: Nur bei einem der Kandidaten darf man ein Kreuzchen machen. Bei der Stadtratswahl hat jeder 80 Stimmen zu vergeben – weil der Stadtrat in München genau 80 Sitze hat.
Das einfachste ist es, bei einer Partei ein Kreuz zu machen. Dann bekommt diese Partei 80 Stimmen. Man kann auch bei einer Partei ein Kreuz machen und den einzelnen Kandidaten auf der Liste jeweils bis zu 3 Stimmen geben. Es dürfen aber zusammen maximal 80 Stimmen sein – sonst ist der Wahlzettel ungültig! Soweit nennt man das Wahlverfahren „Kumulieren“ oder auch Stimmen „häufeln“.
Die 80 Stimmen können auch quer über alle Parteien verteilt werden („Panaschieren“). Bleiben am Ende Stimmen übrig, dann macht man zusätzlich bei der Partei ein Kreuz, die man besonders unterstützen will. Diese bekommt dann die übrigen Stimmen.
Genauso funktioniert die Wahl für die Bezirksausschüsse. Aber Achtung: Dort hat man nicht 80 Stimmen, sondern nur so viele, wie im Kopf des Stimmzettels angegeben sind.
Wer verhindert ist, sein Wahllokal aufzusuchen, kann von der Briefwahl Gebrauch machen. Der Versand der Unterlagen beginnt in den kommenden Tagen – drei Wochen vor der Wahl. Für die schriftliche Beantragung sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die ausgefüllten Unterlagen müssen so rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesandt werden, dass sie am Wahlsonntag um 18.00 Uhr dort vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch in den Wahlbriefkasten des Kreisverwaltungsreferates (KVR) eingeworfen werden.
Wahlhelfer gesucht: Für die Durchführung der Wahl benötigt das KVR etwa 8000 Wahlvorstandsmitglieder. Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt am Wahlsonntag um 7.15 Uhr, mit der Auszählung wird unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr begonnen. Die Arbeit dauert am Montag an. Für den ehrenamtlichen Einsatz wird eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 60 Euro bezahlt. Bei Interesse können Sie sich ans Kreisverwaltungsreferat wenden ( GL/212 – Wahlamt, Ruppertstr. 19).
Julia Lenders
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