München: Verwirrung um E-Scooter-Fahren im Englischen Garten
München - Die Münchner Polizei betreibt rund ums E-Scooter-Fahren derzeit jede Menge Aufklärungsarbeit. Denn scheinbar hat sich noch nicht jeder an die neuen Regeln gewöhnt. Und manchmal ist die Lage auch einfach unklar.
Verwirrung gibt es derzeit zum Beispiel beim Thema Englischer Garten. Denn dort sieht man die E-Tretroller auf den Wegen kreuz und quer fahren. Mit der Orientierung ist es nämlich nicht ganz einfach. Spezielle Wege fürs E-Rollern sind nicht ausgeschildert – anders als beispielsweise für Radler.
Die Frage, die sich viele Münchner und Touristen deshalb stellen: Darf man mit dem E-Scooter im Englischen Garten fahren?
Polizei: Keine E-Scooter im E-Garten erlaubt
Bei der Münchner Polizei sagt Sprecher Damian Kania auf AZ-Anfrage: "Aus Sicht der Polizei ist das E-Scooter-Fahren im Englischen Garten nicht erlaubt."
Als Grundlage diene nach Ansicht der Polizei zum Beispiel die Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten - Südteil -, Hofgarten und Finanzgarten in München. Danach ist in diesen Bereichen der "Kfz-Verkehr aller Art, ausgenommen Besucherverkehr auf ausgewiesenen Kfz-Stellplätzen, sowie das Radfahren und Reiten außerhalb der für diese Zwecke ausgeschilderten Wege und Flächen" verboten.

Schlösserverwaltung muss über Verbot entscheiden
Die batteriebetriebenen Elektroroller, die bis zu 20 km/h durch die Gegend flitzen, zählen aus Sicht der Polizei dazu, sagt Kania. Entsprechend müssten auch E-Scooter-Fahrer im Englischen Garten mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Der Polizeisprecher verweist zugleich auf die Zuständigkeit der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung im Englischen Garten – "sie muss letzendlich entscheiden".
Bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung verwies eine Sprecherin auf AZ-Anfrage wiederum auf die Aussagen der Polizei, die auch im Internet auf die Regeln und Vorschriften zum E-Rollern hingewiesen hat – speziell auch für den Englischen Garten. In dieser Mitteilung der Polizei heißt es: "Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge. In Landschaftsschutzgebieten besteht ein Betriebs- und Abstellverbot, ebenso im Schlosspark Nymphenburg, im Südteil des Englischen Garten, mit Maximiliansanlagen, der Hirschau einschließlich des Hofgartens (Anlagenvorschriften)."
Stadt überarbeitet Fahrverbots-Karte
Im Zuständigkeitsbereich der Stadt München sind die E-Scooter mit der sogenannten Geo-Fencing-Technologie ausgestattet. Das bedeutet, dass eine bestimmte Aktion ausgelöst wird, wenn eine imaginäre oder tatsächliche Grenze überschritten wird. Im Fall der E-Scooter wird die Geschwindigkeit so automatisch auf wenige km/h gedrosselt oder gar ganz gestoppt, wenn der Fahrer in eine Verbotszone - wie beispielsweise die Fußgängerzone oder den Viktualienmarkt - einfährt.
Im Bereich der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung schien diese Technologie noch nicht gegriffen zu haben. Ein weiterer Grund für die Verwirrung. Hinzu kommt, dass der Englische Garten bislang nicht in der offiziellen Fahrverbots-Karte der Stadt vermerkt war.
Das hat sich jetzt jedoch geändert: Wie KVR-Sprecher Johannes Mayer auf AZ-Nachfrage mitteilte, hat die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung die Landeshauptstadt München darüber informiert, dass das Fahren und Abstellen von E-Tretrollern im Englischen Garten nicht erlaubt ist! Die Stadt hat diese Information daraufhin an die verschiedenen Anbieter weitergegeben und auch die Karte überarbeitet. Für die Kontrolle dieser Regelung ist laut Mayer jedoch nun die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung selbst verantwortlich.
Verleih-Anbieter Tier, der mit der Stadt zusammenarbeitet, soll nun bereits reagiert und den E-Garten zur Fahrverbotszone erklärt haben. Hier wird die Geschwindigkeit der Scooter in Zukunft also massiv gedrosselt.
Polizeisprecher Kania jedenfalls ist optimistisch, dass sich alles einspielen wird. "Die Praxis wird zeigen, wie das künftig gehandhabt wird."
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