München: Versuchter Mord in Aufzug - Angeklagter reumütig

Ein Mann lauert seiner Ex-Freundin auf und sticht ihr in einem Aufzug in den Rücken - ab Freitag wird dem Angeklagten der Prozess gemacht.
dpa/AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Fall wird am Landgericht München I verhandelt. (Archivbild)
Sven Hoppe/dpa Der Fall wird am Landgericht München I verhandelt. (Archivbild)

München - Der Aufzug fährt nur kurz, einmal von der Tiefgarage in den ersten Stock. Als die Tür sich öffnet, steckt im Rücken der Frau ein Messer. Im Spiegel des Lifts habe sie es gesehen, aber nicht gespürt, sagt die 57-Jährige vor dem Landgericht aus. Groll scheint sie keinen mehr zu hegen.

Zwar tritt sie beim Prozessbeginn am Freitag als Nebenklägerin auf, aber ihre Aussage klingt versöhnlich. Sie könne nicht glauben, dass er sie verletzten wollte. Vielmehr habe ihr früherer Partner sie wohl erschrecken wollen.

Die Staatsanwältin wirft dem Angeklagten zum Prozessauftakt aber versuchten Mord vor. Der 63-Jährige soll seine Ex-Partnerin im Dezember in deren Mehrfamilienhaus – wie mehrfach zuvor – aufgelauert haben, ihr in den Fahrstuhl gefolgt sein und sie mit einem Messer verletzt haben. Er habe gegen ihren Willen unbedingt mit in die Wohnung gewollt, sagt auch das Opfer.

"Ich will nicht schuld sein, dass er ins Gefängnis muss"

"Plötzlich hat er das Messer in der Hand." Sie wurde am Rücken und am Hals verletzt. Vor Gericht entschuldigt sich der Angeklagte über seine Anwältin Birgit Schwerdt: "Er kann sich heute diese Tat in keinster Weise mehr erklären." Direkt an seine Ex-Freundin gerichtet, sagt der 63-Jährige über eine Dolmetscherin: "Ich habe dich immer noch lieb." Der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte saß bereits mehr als zweieinhalb Jahre in Haft.

Die Beziehung der beiden hatte vor fast neun Jahren begonnen. Mit seiner Arbeitslosigkeit habe sich ihr Freund verändert und sehr viel Alkohol getrunken, sagt die 57-Jährige. Nach dem Ende der Beziehung stand er immer wieder vor ihrer Tür.

Sie müsse die Wohnung verkaufen, weil sie täglich in der Tiefgarage an der Aufzugtür vorbei müsse und die Erinnerungen an den Vorfall nicht ertrage. Trotzdem hält sie fest zu ihrem Ex-Freund: "Ich will nicht schuld sein, dass er ins Gefängnis muss." Das Urteil wird für den 2. August erwartet.

Lesen Sie auch: Carsharing in München - Pretzl fordert Rabatte für Fahranfänger

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.