München: Versehentlich schwarzgefahren - MVG-Kontrolleure kennen kein Pardon

Matthias Keller will seinen Sohn in der Klinik besuchen, fährt eine Station zu weit – und wird kontrolliert. Gnade will die MVG nicht walten lassen.
Paul Nöllke |
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Matthias Keller an der Station Krankenhaus Pasing, hier ist seine Monatskarte gerade nicht mehr gültig.
Daniel von Loeper Matthias Keller an der Station Krankenhaus Pasing, hier ist seine Monatskarte gerade nicht mehr gültig.

München - Als Matthias Keller an jenem Tag den Bus bestieg, sorgte er sich vor allem um seinen Sohn. Dieser war nach einem Unfall im Krankenhaus Pasing operiert worden. Um ihn zu besuchen, nahm er am Freitagabend vor zwei Wochen den 160er Bus vom Pasinger Bahnhof zur Haltestelle Krankenhaus Pasing. Auf dem Weg wurde der besorgte Vater allerdings von zwei zivilen MVG-Fahrkartenkontrolleuren aufgehalten.

Doch als er seine Isarcard vorzeigte, erlebte er eine böse Überraschung: Obwohl er eine Fahrkarte bis zum dritten Ring vorweisen konnte, stellten ihm die Kontrolleure einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro aus. Der Grund: Der Pasinger Bahnhof ist zwar noch im dritten Ring, der Bus fuhr aber bereits in den vierten Ring.

Keller, der bereits seit zehn Jahren ein MVG-Isarcard-Kunde ist, reagiert empört: "Ich mache ja auch Fehler und gestehe das auch ein, aber so geht es doch nicht! Ich bin doch kein Schwarzfahrer."

MVG bleibt hart - 60 Euro Strafe

Von der MVG wünscht er sich vor allem mehr Verständnis für die Situation aber auch eine klarere Differenzierung:"Ich hatte ja eine Fahrkarte, war nur eine Station zu weit – und werde trotzdem wie ein Schwarzfahrer behandelt." Gerade in Zeiten, in denen man weniger Auto und mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren sollte, müsse die MVG doch langjährige Kunden eher belohnen und besser behandeln.

Zu der MVG hat Keller schon Kontakt aufgenommen, seine Beschwerde wurde aber abgelehnt. Jeder Fahrgast habe die "Sorgfaltspflicht der Überprüfung" um klarzustellen, dass die Fahrkarte gültig ist und "Versehen oder Vergessen" würden "keinen Kulanzgrund" darstellen.

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