München: Vermieter muss gegen seinen Willen Hund erlauben

Darf ein Wohnungseigentümer seinem Mieter einfach so verbieten, einen Hund zu halten? Dieser Frage ging das Amtsgericht München zuletzt nach, nachdem eine Familie geklagt hatte. Das Urteil dürfte Tierfreunde erfreuen.
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Will ein Wohnungseigentümer seinen Mietern die Haltung eines Hundes verbieten, braucht er dafür konkrete Gründe.
Julian Stratenschulte/dpa Will ein Wohnungseigentümer seinen Mietern die Haltung eines Hundes verbieten, braucht er dafür konkrete Gründe.

München - Ein Wohnungseigentümer darf seinem Mieter nicht ohne angemessenen Grund verbieten, einen Hund zu halten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München hervor.

Zuvor hatte eine Münchner Familie gegen ihren Vermieter geklagt. Die Eltern hatten den Wohnungseigentümer zuvor um Erlaubnis gebeten, um für ihre Kinder einen Hund anzuschaffen. Langjährige Erfahrung im Umgang mit Vierbeinern habe man ohnehin schon, außerdem habe man sich zusammen mit den Kindern bereits einen Hund im Tierheim gefunden. Auch die Nachbarn hätten nichts gegen einen Hund in der Wohnung einzuwenden.

Für ein Hundeverbot braucht es Gründe

Die Hausverwaltung lehnte im Namen des Vermieters aber trotzdem ab. In deren Augen sei die Wohnung nicht groß genug für einen Hund und außerdem so hellhörig, dass sich bereits Mieter über musizierende Nachbarn beschwert hätten.

Zu allgemeine Bedenken, urteilte das Amtsgericht München und gab der Klage der Familie statt. Für ein Hundeverbot brauche es konkrete Gründe, diese seien in diesem Fall nicht gegeben.

"Das heißt aber noch lange nicht, dass Mieter ohne die Zustimmung ihres Vermieters nach Belieben einen Hund anschaffen dürfen", erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Im Streitfall seien immer die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Ist die Wohnung groß genug und gehört der Hund keiner gefährlichen Rasse an, stehen die Chancen allerdings gut.

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