München: Verfassungsgerichtshof stoppt Pflege-Volksbegehren
München - Das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" ist gescheitert. Gleich aus mehreren Gründen seien die gesetzlichen Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht gegeben, hat der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) Peter Küspert gestern verkündet.
Die Initiatoren, die nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt hatten, zeigten sich enttäuscht. Gleichwohl sei das Anliegen nicht vom Tisch, sagen sie.
Verfassungsrichter: Keine Gesetzgebungskompetenz beim Land
Mit dem Volksbegehren sollte mehr Personal für die stationäre Krankenhausbehandlung über entsprechende Änderungen im bayerischen Krankenhausgesetz sichergestellt werden. Das sei schon deshalb nicht möglich, weil dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehle, urteilten die Verfassungsrichter.
Der Bund habe mit der "Psychiatrie-Personalverordnung", der "Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung" sowie dem ab Jahresbeginn geltenden "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" von der ihm zustehenden Kompetenz "erschöpfend" Gebrauch gemacht.
Die Länder seien nicht befugt, kompetenzmäßig getroffene Entscheidungen des Bundesgesetzgebers nachzubessern, wenn sie diese für unzulänglich und reformbedürftig halten.
Volksgesetzgebung außer Kraft gesetzt?
Das war bereits der K.o.-Schlag für das Volksbegehren, das von "Die Linke" und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gestartet und unter anderem von SPD und Grünen unterstützt wurde. Geradezu schockiert zeigten sich die Initiatoren von der Rechtsauffassung des BayVerfGH, wonach auch eine nach der Sammlung der Unterschriften eingeführte neue bundesrechtliche Regelung zur Personalbemessung in den Krankenhäusern das Volksbegehren unzulässig macht.
Die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderung mache die Begründung für das Volksbegehren "unzutreffend und unvollständig", erläuterte Gerichtspräsident Küspert: "Das Risiko, dass sich die Rechtslage während des Sammelns von Unterschriften ändert und die Grundlage für eine Zulassung dadurch möglicherweise entfällt, geht zulasten seiner Initiatoren".
Damit könne man jedes Volksbegehren ins Leere laufenlassen, beschwerte sich der Nürnberger Linke-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg. Die Argumentation setze die Volksgesetzgebung "de facto außer Kraft".
Gesundheit und Pflege weiterhin "ganz zentrales Thema"
"Der Kampf für eine bessere Pflege in Bayern geht weiter – dann eben auf kommunaler Ebene", zeigte sich Linken-Landessprecher Ates Gürpinar kämpferisch. Adelheid Rupp, Anwältin des Volksbegehrens, zeigte sich "entsetzt" über die "verheerende Entscheidung" und forderte Nachbesserungen am Volksbegehrens-Recht.
Mit der juristischen Abfuhr habe sich das Anliegen nicht erledigt, so Stefan Jagel, Pflegekraft und stellvertretender Beauftragter des Volksbegehrens. Die bayerische Staatsregierung könnte zumindest für die Uni-Kliniken die Personalstandards sofort verbessern.
Unabhängig von der Entscheidung des BayVerfGH, welches die Rechtsauffassung der Staatsregierung bestätige, blieben Gesundheit und Pflege ein "ganz zentrales Thema", versicherte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU). Immerhin werde es ab 2020 durch das Personalstärkungsgesetz des Bundes für die Krankenhäuser keinen Anreiz mehr geben, an Personal zu sparen.
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