München: Verbotene Prostitution in Hotel und Wohnung - mehrere Anzeigen
München - Am vergangenen Mittwoch hat die Münchner Polizei wieder Schwerpunktkontrollen im Rotlichtmilieu durchgeführt. Wegen der Corona-Krise und des erneuten Lockdowns sind Bordelle und ähnliche Etablissements weiterhin geschlossen, die Prostituierten weichen deshalb oft auf Hotelzimmer oder Privatwohnungen aus.
Illegale Prostitution im Hotelzimmer
Nachdem die Bordelle geschlossen wurden, stellte die Polizei fest, dass im Internet vermehrt Haus- und Hotelprostitution angeboten wurde. Nach dem aktuell rechtlichen Stand kann auch ein Hotelzimmer oder eine Wohnung als Prostitutionsstätte angesehen werden. Wer eine solche betreibt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Mehrere Frauen wegen verbotener Prostitution angezeigt
Die Polizei war von 11.30 bis 19 Uhr unterwegs – im Rahmen der Kontrolle wurden sechs vermeintliche Prostitutionsörtlichkeiten, die sich alle im Sperrbezirk der Stadt München befinden, überprüft. Neben Häusern in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel wurden auch Räumlichkeiten in weniger zentral gelegenen Vierteln wie Giesing oder Trudering kontrolliert.
Die Bilanz des Einsatzes: Unter anderem sechs Anzeigen wegen verbotener Prostitution und eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei zehn Personen wurde die Identität festgestellt. Die angezeigten Frauen waren zwischen 18 und 46 Jahre alt und stammen aus Deutschland, Rumänien, Griechenland und Frankreich. Auch vier Freier wurden von der Polizei erwischt. Während die Prostituierten mit einem Bußgeld rechnen müssen, kommen die Männer ohne Strafe davon.