München: Vater filmt Freundin der Tochter unter der Dusche

38-Jähriger installiert im Bad ein Handy unter dem Warmwasser-Boiler in seiner Wohnung in Neuhausen. Er filmte heimlich die Freundin der Tochter. Urteil: 4500 Euro Strafe.
Torsten Huber |
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Alexander F. (38)filmte in seinem Bad heimlich die Freundin seiner Tochter.
th Alexander F. (38)filmte in seinem Bad heimlich die Freundin seiner Tochter.

38-Jähriger installiert im Bad ein Handy unter dem Warmwasser-Boiler in seiner Neuhausener Wohnung. Er filmte heimlich die Freundin der Tochter. Urteil: 4500 Euro Strafe.

München - Was hat sich der Unternehmer Alexander F. (38) nur dabei gedacht, als er die Freundin (damals 13) der Tochter heimlich unter der Dusche filmte. Jetzt saß der Familienvater auf der Anklagebank im Münchner Amtsgericht.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Am frühen Morgen des 19. Juni 2013 installierte Alexander F. sein Handy unter dem Wasserboiler im Badezimmer seiner Wohnung in München-Neuhausen.

Unter viel Klebeband hatte Alexander F. das Handy versteckt. Dann drückte er die Videotaste und entfernte sich aus dem Bad. Lena H. (Name geändert) ahnte zunächst nichts. Sie zog sich im Badezimmer aus und stellte sich unter die Dusche.

Aber irgendwie kam ihr der Klebestreifen-Klumpen verdächtig vor. Sie schaute genauer hin und sah schließlich die freiliegende Minilinse vom Handy. Daheim vertraute sich Lena H. sofort ihren Eltern an. Die alarmierten die Polizei. Polizei und Staatsanwaltschaft machten eine Razzia in der Wohnung von Alexander F., stellten sämtliche Handys und den Laptop sicher.

Spezialisten suchten gezielt nach verbotener Kinderpornografie. Die Polizisten fanden aber nur das strafbare Handyvideo aus dem Badezimmer. Im April 2014 bekam Alexander F. einen Strafbefehl über 4500 Euro (75 Tagessätze) per Post zugestellt. Außerdem stand in dem amtlichen Schreiben, dass Handy und Laptop bei der Staatsanwaltschaft in der Asservatenkammer verbleiben.

Vor Gericht meinte Alexander F., dass er den Strafbefehl nun doch akzeptieren werde: „Aber ich möchte meinen Laptop wieder.“ Amtsrichterin Karin Jung sah darin kein Problem, weil damit keine Straftat verübt wurde. Allerdings könnte es ein paar Wochen dauern bis die Staatsanwaltschaft den Laptop endgültig freigibt.

 

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