München: Urteil im Doppelmord von Höfen - Drei Mal lebenslänglich

München - Von Tragödie mag der Richter nicht sprechen, auch der Begriff des Gewaltexzesses treffe es nicht, erklärt der Schwurgerichtsvorsitzende Thomas Bott das Urteil am Montag. Was in Höfen bei Königsdorf in der Nacht auf den 23. Februar 2017 passiert ist, sei lediglich einer nüchternen „Tatplanerweiterung“ dreier Räuber zu verdanken. Statt „nur“ eine alte Dame in ihrem Haus zu überfallen und auszurauben, mussten auch noch zwei Bekannte der Witwe für längere Zeit ruhig gestellt werden. Auch wenn dies den Tod ihrer Opfer bedeuten konnte.
Im Prozess um den doppelten Raubmord hat das Landgericht die drei Polen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Es sprach das Trio des Mordes, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Gericht stellte Habgier, Heimtücke und die Absicht einen Raub zu ermöglichen als Mordmerkmale fest.
Die Frau (50), die die ganze Sache ins Rollen brachte, wurde nur wegen Raubes zu acht Jahren verurteilt. Warum in ihrem Fall kein Mordurteil? Sie war bei der Tat nicht dabei, dass sie den Tod von Luise S. († 77) und deren Besuchern einplante, sei nicht zu beweisen gewesen. Und doch lieferte Malgorzata L. einen entscheidenden Beitrag zur Tat. Es war die Pflegerin gewesen, die das Haus in Höfen im Herbst 2016 ausspioniert hatte und wusste, wo Luise S. ihre Wertsachen aufbewahrte.
Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest
Gemeinsam mit ihrem Bruder Robert P. (44) und ihrem Sohn Michal N. (25) heckte sie den ursprünglichen Tatplan aus. Als Fahrer wurde mit Jakub G. (34) ein Freund von Robert P. angeheuert. Vor Ort musste der 34-Jährige dann doch mit ins Haus. Denn bei der Beobachtung hatten die Männer festgestellt, dass Luise S. zwei Bekannte (76, 81) zu Besuch hatte. Und die wollten über Nacht bleiben. Das sei der Zeitpunkt der Tatplanerweiterung gewesen, so Bott.
Für den Bruder und den Sohn der Ex-Pflegerin stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Für den vorbestraften Robert P., der in grausamer Weise dem 81-jährigen Opfer mit dem Schraubenzieher von innen eine Wange durchstach, geht es nach der Haft sogar in die Sicherungsverwahrung. Er habe einen „Hang zu schweren Straftaten“. Mehr Strafe geht nicht.
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