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München untersagt Corona-"Spaziergänge" weiterhin

Auch am Mittwochabend (16. Februar) sind die sogenannten Corona-"Spaziergänge" in München verboten. Die Stadt bleibt damit bei ihrem Kurs.
von  AZ
Die Polizei versucht den Zug Ende Dezember mit Straßensperren zu stoppen. (Archivbild)
Die Polizei versucht den Zug Ende Dezember mit Straßensperren zu stoppen. (Archivbild) © rah

München - Die Stadt München bleibt dabei: Sogenannte Corona-"Spaziergänge" bleiben per Allgemeinverfügung untersagt. Damit gilt das Verbot auch für diesen Mittwoch, 16. Februar. Das teilte die Stadt am Nachmittag mit. 

München: Corona-"Spaziergänge" nicht erlaubt

"Aufgrund aktuell vorliegender konkreter Erkenntnisse und zurückliegender Ereignisse" sind "zur präventiven Gefahrenabwehr" alle stationären und sich fortbewegenden Demos in Zusammenhang mit den sogenannten Corona-"Spaziergängen" verboten, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß dem Bayerischen Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist, teilte die Stadt bereits vor mehreren Wochen mit.

"Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden", heißt es in der Begründung.

Bußgeld bis zu 3.000 Euro für Teilnahme an unangemeldeter Demo in München

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen – die Teilnahme an nicht angemeldeten Demonstrationen gilt als Ordnungswidrigkeit.

Erstmals hatte die Stadt Ende Dezember besagte Versammlungen per Allgemeinverfügung untersagt.

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