München: Thannhuber streitet um Anteile

Doch die Ansprüche des Ex-Halleneigentümers sind zumindest zweifelhaft. Das Landgericht schätzte den Streitwert zunächst auf 50000 Euro.
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Ex-Schrannenhallen-Eigentümer Klaus Thannhuber streitet mit der Hammer Hallen GmbH um Besitzanteile.
Torsten Huber Ex-Schrannenhallen-Eigentümer Klaus Thannhuber streitet mit der Hammer Hallen GmbH um Besitzanteile.

München - Klaus Thannhuber und die Schrannenhalle, diese Geschichte ist jetzt um ein weiteres Kapitel reicher. Der Ex-Eigentümer der Schrannenhalle kabbelt sich derzeit vor der 14. Handelskammer des Münchner Landgerichts mal wieder mit den neuen Besitzern, der Hammer Hallen GmbH und deren Chef Hans Hammer.

Diesmal geht es nicht direkt um die Markthalle am Viktualienmarkt, sondern um eine Immobilienverwaltung, die im Jahre 2011 als Auftraggeber für Umbauarbeiten an der Halle in Erscheinung getreten ist. Thannhuber möchte für seine Gesellschafteranteile an der DGG GmbH Geld sehen.

Doch seine Ansprüche sind zumindest zweifelhaft. Das Gericht schätzte den Streitwert zunächst auf 50000 Euro. Der Vorsitzende Richter Martin Scholz machte aber sofort klar, dass Thannhuber wohl kaum Chancen hat. Die Klage stünde auf tönernen Füßen. Zumal das Gericht schon Probleme bekommt, wenn es Thannhubers Adresse herausfinden will.

Ein weiteres Problem: Thannhuber habe Privatinsolvenz angemeldet. Damit darf er eigentlich kein Geld verdienen, sondern allenfalls der Insolvenzverwalter. Die Anteile seien an seine Lebensgefährtin gegangen, die diese wiederum an ein Oberhachinger Anlageberatungsunternehmen weitergegeben habe. Diese Firma tritt nun ebenfalls als Kläger auf.

Richter Scholz: „Es sieht rabenschwarz für die Klage aus.“ Er empfahl, die Forderung zurückzunehmen, so lange es noch geht. „Das mache ich nicht“, erklärte Thannhubers Anwalt. Er hat jetzt drei Wochen Zeit, seinen Mandanten zu kontaktieren und das Ergebnis der Verhandlung mit ihm zu besprechen. Ein Gespräch mit diesem vor dem Gerichtstermin zu vereinbaren, war ihm nicht gelungen. Zieht Thannhuber die Klage trotz der schlechten Erfolgsaussichten nicht zurück, will das Landgericht noch im Juni entscheiden.

 

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