München: Tagesmutter zu acht Jahren Haft verurteilt

Weil sie einen neun Monate alten Buben heftig geschüttelt hat, wird eine 55-Jährige schuldig gesprochen. Das Kind wird sein Leben lang ein Pflegefall sein.
von  John Schneider
Beim Prozessauftakt: Die Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.
Beim Prozessauftakt: Die Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. © jot

Weil sie einen neun Monate alten Buben heftig geschüttelt hat, wird eine 55-Jährige schuldig gesprochen und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Kind ist als Folge schwerstbehindert und wird sein Leben lang ein Pflegefall sein.

München - Er hält ihre Hand, versucht dabei selbst ruhig zu bleiben, sie verdreht die Augen, blickt zur Decke. Die Eltern des kleinen Peter (3, Name geändert) sitzen am Freitag der Frau gegenüber, die ihren Buben so geschüttelt hat, dass das Kind sein Leben lang ein Pflegefall bleiben wird. Schmerz und Trauer des Paares sind während der Urteilsverkündung im Saal spürbar.

Ärzte gaben zwischenzeitlich die Hoffnung auf

Das Landgericht ist nach über einem Jahr Prozess und mehr als 40 Verhandlungstagen zu der Überzeugung gelangt, dass die Tagesmutter Angelika S. das Kind heftig geschüttelt hat. Weil der damals neun Monate alte Bub am 19. September 2016 nicht schlafen wollte und so den Tagesrhythmus der 55-Jährigen durcheinanderbrachte.

Peter wird nie sitzen, stehen oder gar gehen können, schildert die Vorsitzende Richterin Nicole Selzam die dramatischen Folgen der Kurzschlusstat. Die Ärzte hatten zwischenzeitlich sogar die Hoffnung aufgegeben, aber der kleine Peter kämpfte sich ins Leben zurück. Die Mutter hat ihren Beruf als Rechtsanwältin aufgeben müssen. Sie ist jetzt mit der Pflege des schwerstbehinderten Kindes ausgelastet.

Angeklagte streitet Vorwürfe vehement ab

Angelika S. hat die Vorwürfe der Staatsanwältin Nina Prantl im Prozess vehement abgestritten. Sie bietet eine andere Version des Geschehens an. Demnach sei das Kind an diesem Tag auf den Hinterkopf gefallen und dann später aus dem Mittagsschlaf nicht wieder aufgewacht.

Eine Version, die das Gericht ebenso wenig glaubt wie die Theorie eines im Prozess angehörten Neurochirurgen, der eine Stoffwechselerkrankung als Erklärung für die schweren Schäden ins Spiel brauchte.

"Mit der Wahrheit nicht so genau genommen"

Zu Beginn des Prozesses hatte sich Angelika S. als warm und emotional beschrieben. Sie liebe Kinder, mache den Job als Tagesmutter bereits 20 Jahre. Die Strafkammer sieht sie kritischer. Die Frau habe ihre Umgebung mit einer angeblichen Tumor-Erkrankung getäuscht "und es auch ansonsten mit der Wahrheit nicht so genau genommen", sagt Selzam.

Das Urteil: Acht Jahre Gefängnis wegen Misshandlung und schwerer Körperverletzung – und fünf Jahre Berufsverbot.

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