München: Tag der offenen Tür im Münchner Tierheim
München - Wo kein Kläger, da kein Richter: Bundesweite Tierschutzgesetze gibt es schon seit 1972 und seit 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz fest verankert. Paradox ist jedoch: Tierschützer können Verstöße zwar anzeigen, die Behörden sind jedoch nicht in der Pflicht ihnen nachzugehen. Tierschutzorganisationen haben keinerlei Möglichkeiten eine artgerechte Tierhaltung zu überprüfen oder gar juristisch zu verfolgen.
Ein Verbandsklagerecht könnte das jedoch ändern. Politiker und Tierschutzaktivisten treten dafür am politischen Tag der offenen Tür, am 07. Oktober im Tierheim München auf, ganz nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Zum Thema Illegaler Welpenhandel spricht Kampagnenleiterin Birgitt Thiesmann von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten", sowie Stefan Klippstein – Tierschutzaktivist aus Berlin.
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