München: Streit eskaliert, vier Männer mit Pfefferspray attackiert

Weil er sich nach einem Streit verfolgt und bedroht fühlte, attackierte ein 37-Jähriger Münchner vier Männer mit Pfefferspray.
von  AZ/jot
Hans T. (r., mit seinem Anwalt) muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Hans T. (r., mit seinem Anwalt) muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. © Petra Schramek

Anfangs war es eine harmlose Diskussion, wer wohl mehr Frauen gehabt habe. Doch am Ende eskalierte die Situation bis zum Einsatz von Pfefferspray, bei dem vier Männer verletzt wurden.

München - Es sei bei dem Streit in der Schützenstraße um "Kindergarten-Scheiß" gegangen, erinnert sich Hans T. (37, Name geändert). Man habe diskutiert, wer denn wohl mehr Frauen gehabt habe – oder so. Doch die Situation wurde an diesem 1. Juni 2017 bedrohlich. Der Verkäufer wollte weglaufen. Er sei schnellen Schrittes weggegangen, berichtet der 37-Jährige beim Prozessauftakt am Freitag vor Gericht, aber sein Kontrahent wäre ihm nachgegangen.

Aus Angst zum Pfefferspray gegriffen

Hans T. fühlte sich bedroht und habe dann aus Angst zum Pfefferspray gegriffen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er seinem Widersacher das Spray direkt ins Gesicht gehalten habe. Schmerzen, Hautreizungen, Rötungen, Brennen und Reizung der Augen, Atemnot und Reizhusten waren die Folge für sein Opfer, das ambulant behandelt werden musste.

Drei andere Männer, die bei der Attacke mit dem Spray in unmittelbarer Nähe standen, bekamen auch etwas ab. Sie hatten danach ähnliche Verletzungen. Einer von ihnen erlitt darüber hinaus einen Schock.

Angeklagter stand unter Drogeneinfluss

Ein möglicher Grund für seine Überreaktion: Er hatte nicht nur Bier getrunken, sondern auch Tabletten genommen und Heroin gespritzt.

Wie er sich denn an diesem Tag so gefühlt habe, will das Gericht wissen. "Es war eine Achterbahn der Gefühle", sagt der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Mann.

Bei einer Blutprobe nach der Tat wurden 0,37 Promille bei ihm festgestellt. Auch die Einnahme von Opiaten konnte so nachgewiesen werden. Hans T. ist vorbestraft, hat die U-Haft zwei Mal unterbrochen, um eine Freiheitsstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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