München: Straßenräuber aus Arnulfstraße zu langer Haftstrafe verurteilt

Ein junger Mann begeht einen dreisten Straßenraub, bei dem ein Rentner erheblich verletzt wird. Unter anderem schleift der Täter das Opfer auf Straßenbahnschienen. Jetzt muss der 20-Jährige für lange Zeit ins Gefängnis.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa Das Urteil ist rechtskräftig.

München - Das Amtsgericht München machte nun ein Urteil aus dem Januar öffentlich, wonach ein unverbesserlicher 20-jähriger Straßenräuber eineinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Der junge Mann aus Rumänien hatte mit einem Mittäter versucht, am 18. August 2016 einen Rentner an der Ecke Banhofsplatz/Arnulfstraße auszurauben. Das 68-jährige Opfer wehrte sich, wurde von dem verurteilten Täter sechs Meter auf die Arnulfstraße bis auf die Tramschienen geschleift.

Opfer wehrte sich heftig

So dreist waren die Räuber vorgegangen: Während der Geschädigte mit seinem Handy telefonierend an der roten Ampel stand, versetzte ihm einer der beiden Täter einen Stoß gegen die Brust. Der andere zog ihm die Geldbörse aus der Gesäßtasche. Der Geschädigte bemerkte jedoch den Diebstahl, drehte sich schnell um und packte den Verurteilten mit beiden Händen an der Oberbekleidung. Dieser riss sich jedoch von dem Geschädigten los.

Er packte daraufhin dessen Umhängetasche. Der Verurteilte versuchte erneut, sich loszureißen. Dabei stürzte der Geschädigte zu Boden. Weil er jedoch weiterhin die Umhängetasche des Verurteilten festhielt, schleifte ihn dieser über die Arnulfstraße und die dortigen Straßenbahnschienen, wobei er ständig versuchte, sich aus dem Griff des Geschädigten zu lösen. Der Täter wurde schließlich von Passanten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Dem Mittäter gelang es zu fliehen.

"Besonders rohe Gesinnung"

Der Geschädigte erlitt Schürfwunden. Die Geldbörse, in der sich etwa 90 Euro Bargeld sowie die Versicherungs- und Bankkarten befanden, lag später samt Inhalt am Tatort und konnte dem Geschädigten zurückgegeben werden. "Gegen den Angeklagten war gemäß § 17 II 1. Alternative JGG eine Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen zu verhängen. Bereits die Tat als solche, insbesondere die trickreiche und mittäterschaftliche Begehungsweise, offenbart eine erhebliche kriminelle Energie. Dass der Angeklagte und sein Mittäter sich einen sichtlich älteren Herrn als Opfer auserkoren, der bereits aufgrund seines Alters in seinen Widerstandsmöglichkeiten eingeschränkt war, spricht für eine besonders rohe Gesinnung", so das Urteil.

Straferschwerend wirke sich laut Amtsgericht München aus, dass der Geschädigte körperlich verletzt wurde und aufgrund des Erlebten nach wie vor Angst verspürt, wenn er sich im Freien bewegt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. "Der Angeklagte verfolgt keine konkreten Lebenspläne oder Ziele, auf die sich eine positive Sozialprognose stützen ließe. Er hat in Deutschland auch keine tragfähigen sozialen Bindungen. Seine gegenwärtige Absichtsbekundung, bei Haftentlassung zu seiner Familie nach Rumänien zurückreisen zu wollen, begegnet Zweifeln, da er auch nach der letzten Haftentlassung im Juli 2016 entgegen seiner geäußerten Absicht nicht in sein Heimatland zurückkehrte, sondern in Deutschland verblieb", hieß es im Urteil weiter. "Daher hat das Gericht auch nicht die begründete Erwartung, dass etwa eine bevorstehende Wiedereingliederung in ein familiäres Gefüge in Rumänien und die damit möglicherweise einhergehende soziale Kontrolle Straftaten des Angeklagten künftig verhindern könnte."

Lesen Sie auch: Nach Messerstecherei: Festnahme im Gerichtssaal

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.