München: Staatsanwalt gegen Brehme
München - Als Linksverteidiger hat Andreas Brehme (52) seine Gegner früher meist gut im Griff gehabt. Er ist 1990 sogar Weltmeister geworden, das Siegtor zum 1:0 hat er selbst geschossen im Finale gegen Argentinien.
Ein deutscher Fußballheld. Ob der frühere Weltklasse-Verteidiger jetzt die Vorwürfe des Staatsanwalts abwehren kann, ist ungewiss. 7000 Euro fordert der Ermittler von Brehme wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dagegen legt der Kicker mit Anwalt Peter Pospisil jetzt vor dem Amtsgericht Einspruch ein. Pospisil kämpft ohne Brehme vor Gericht und sagt: „Mein Mandant ist nicht gefahren. Er hatte zu dem Zeitpunkt einen Chauffeur.“
Gestritten wird um eine Szene vom 9. Juni 2012. München ist im Fußballfieber. Bei der Europameisterschaft tritt am Abend Deutschland gegen Portugal an (und gewinnt 1:0). Gegen 11.30 Uhr kontrollieren die Polizisten Thorsten T. (33) und Marco M. (29) die Leopoldstraße: Zwischen Siegestor und Münchner Freiheit soll kein Auto mehr parken – wegen der Fanmeile.
Ihnen fällt dort ein schwarzer Audi Q7 und ein Fiat auf. Sie rufen den Abschleppdienst. „Ab 12 Uhr darf dort niemand mehr parken“, sagt Thorsten T.; als er sich um den Audi kümmert, sei ein Mann gekommen und habe gesagt, das sei sein Auto.
Thorsten T. erkennt Brehme nicht, sein Kollege Marco M. schon. Der Polizist beginnt mit Brehme gleich eine Fußball-Fachsimpelei. In dessen Verlauf öffnet Brehme den Kofferraum seines Autos und drückt dem Beamten zwei Deutschland-Fan-Trikots in die Hand. M.: „Ich wollte sie nicht annehmen. Aber Herr Brehme ließ nicht locker. Danach hab’ ich mich wieder um den Fiat gekümmert.“
Kollege Torsten T. spricht mit dem Abschlepp-Fahrer. Brehme wird den Parkplatz räumen, er muss nur die Leerfahrt des Abschleppers zahlen. Als die Polizisten kurz danach wieder nach Brehme schauen wollen, ist der weg – und sein Audi auch.
Die Beamten geben später an, sie hätten nicht sehen können, wer am Steuer sitzt. Dieses Detail ist deshalb so interessant, weil Brehme – wie die Beamten später erfahren – zu diesem Zeitpunkt gar keinen Führerschein hat: die Folge einer Alkoholfahrt Ende 2011. Und Brehmes Anwalt Pospisil bleibt dabei: Nicht Brehme sei am 9. Juni gefahren, sondern dessen Chauffeur. Den lädt Richter Thomas Jung nun für den 18. Februar als Zeuge vor.
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