München: Sind die Pop-up-Radwege illegal?

FDP und Bayernpartei vermuten, dass die Pop-up Radwege nicht legal sind. Die Stadtverwaltung weist den Vorwurf zurück.
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Seit Juni hat München fünf Pop-up-Radwege wie hier an der Elisenstraße.
Seit Juni hat München fünf Pop-up-Radwege wie hier an der Elisenstraße. © Peter Kneffel/dpa

München - Corona hat viele Münchner ihre Räder aus dem Keller holen lassen. Damit diese neuen Radfahrer Platz haben, hat die Stadt im Juni an fünf Standorten (Theresienstraße, Gabelsbergerstraße, Zweibrückenstraße, Rosenheimer Straße und Elisenstraße) Autospuren gestrichen und temporäre Radlstreifen eingerichtet. Diese Pop-up-Radwege sollen bis Oktober bestehen bleiben. Aber sind sie legal?

Das fragt sich die Fraktion aus Bayernpartei und FDP. Die Parteifreunde der Liberalen in der Hauptstadt hatten vom Wissenschaftlichen Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses ein Gutachten erstellen lassen. Und das kam zu dem Schluss: Eine Einrichtung von Pop-up-Radwegen sei in Berlin zwar möglich, aber die Begründung habe rechtlich nicht ausgereicht. Der Berliner Senat hatte damit argumentiert, dass Radfahrer wegen der Corona-Pandemie gefährdet seien, weil an vielen Stellen ein Mindestabstand von 1,50 nicht eingehalten werden könne.

Pop-up Radwege: "Vorgehen rechtlich fragwürdig"?

Auch in München sei das "Vorgehen rechtlich fragwürdig", heißt es in der Stadtratsanfrage der FDP und Bayernpartei. Aus dem Berliner Gutachten gehe hervor, dass eine "abstrakt-nebulöse Gefährdung von Radlern im Straßenverkehr" als Begründung für Pop-up-Radwege nicht ausreiche. "Kommen die Bikelanes auf den Prüfstand?", fragen sie. Beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) reagiert man gelassen. Auf AZ-Anfrage heißt es, die temporären Radwege seien nicht wegen des Infektionsschutzes eingerichtet worden, sondern das habe sich "aus der starken Zunahme des Radverkehrsaufkommens" ergeben.

Zudem handle es sich bei den temporären Radwegen um einen Verkehrsversuch, und für die brauche es nach einer Gesetzesänderung im April dieses Jahres keine besondere Gefährdungslage mehr. Das Gutachten aus Berlin kenne man nicht im Detail. "Unabhängig davon bestehen an der verkehrsrechtlichen Anordnung aus Sicht des KVR jedoch keine Zweifel."

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ist Ende Juni übrigens zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Er sah keine rechtlichen Probleme bei Pop-up-Radwegen.

Lesen Sie auch: Pop-up-Radwege in München - Polizei zieht Zwischenbilanz

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1 Kommentar
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  • Kampf den Grünen am 08.09.2020 07:07 Uhr / Bewertung:

    seit dem 07.09 sind Pop Up Radwege rechtswidrig. Und die nächste Klatsche für Rot Grün

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