München: Sechs Jahre Haft für Kinderschänder

Der Münchner Turnlehrer (29) hat vielfach Buben missbraucht. Nun muss er ins Gefängnis – und therapiert werden. „Das ist die einzige Möglichkeit, dass er irgendwann seinen Sextrieb beherrscht."
Torsten Huber |
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Verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner: Der angeklagte Kinderschänder vor Gericht. Er sit zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Marc Müller, dpa Verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner: Der angeklagte Kinderschänder vor Gericht. Er sit zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Der Turnlehrer (29) hat vielfach Buben missbraucht. Nun muss er ins Gefängnis – und therapiert werden. „Das ist die einzige Möglichkeit, dass er irgendwann seinen Sextrieb beherrscht“

München - Felix S. (29) hält sich einen Aktenordner vors Gesicht, als er von zwei Justizwachen in den Münchner Landgerichtssaal geführt. Der frühere Turntrainer will nicht erkannt werden. Erst als die 20. Strafkammer den Saal betritt, zeigt er sein Gesicht. Kurze, schwarze Haare, Drei-Tage-Bart, braune Augen, schmales Gesicht. Regungslos steht er in Jeans und Turnschuhen vor der Anklagebank. Felix S. senkt den Blick auf den Boden und hört sich das Urteil an: Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs in 61 Fällen und ein Fall der Vergewaltigung.

Die Kammer ordnet auch die Unterbringung in eine Psychiatrie an. Der Turntrainer hat sich von 2005 bis zu seiner Festnahme im Februar 2012 an drei anfangs erst sieben und acht Jahre alten Buben vergangen (AZ berichtete). Die Übergriffe ereigneten sich im Umkleideraum der Turnhalle einer Münchner Hauptschule, in Freibädern und in der Wohnung des Angeklagten. Er hat die Buben so eingeschüchtert, dass sie sich niemandem anvertrauten. Nicht einmal ihren Eltern.

Der Vorsitzende Richter Thomas Kirchinger betont, dass das Geständnis des Angeklagten „umfassend und glaubhaft“ gewesen sei. Dadurch sei dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme erspart geblieben. Kirchinger beschreibt den Angeklagten als „Kern-Pädophilen“. Deshalb sei dessen Steuerungsfähigkeit bei sämtlichen Straftaten vermindert gewesen: „Er liebte die Kinder und baute eine persönliche Beziehung zu ihnen auf.“

Der Angeklagte sei so veranlagt. „Dafür kann er nichts“, sagt Richter Kirchinger – und erklärt weiter: „Der Sextrieb beim Menschen ist der drittstärkste Trieb. Erfolgreich kann der Angeklagte seinem Sextrieb nur durch Straftaten befriedigen.“ Deshalb sei es wichtig, dass der Angeklagte während der Haft therapiert werde: „Auch medizinische Behandlung ist sicher notwendig. Es ist ein tiefgreifender Eingriff. Aber das ist die einzige Möglichkeit, dass der Angeklagte irgendwann seinen Sextrieb beherrscht.

Sex mit Kindern ist ein absolutes Tabu.“ Der Turnlehrer habe während des Verfahrens bereits „Therapiebereitschaft“ signalisiert. Strafverschärfend sei der Umstand, dass die Opfer unter 14 Jahre alt gewesen seien. „Die Kinder waren im Grundschulalter“, sagt Kirchinger. Die psychischen Probleme der Opfer seien noch nicht abzusehen.

Der Richter: „Gerade Jungen wollen stark sein – nicht Opfer sein.“ Die Buben hätten sich etwa die Frage gestellt, ob sie womöglich schwul seien, weil sie bei den Taten schließlich mitgemacht hätten. Bei der Urteilsverkündung ist der Gerichtssaal fast voll besetzt. Auffallend viele Frauen sitzen in den Zuschauerreihen. Einige der Zuschauer beobachten den Angeklagten Felix S. ganz genau. Der sagt kein Wort.

 

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