München-Schwabing: Anwohner scheitert mit Klage gegen Neubau von Studentenwohnungen

Martin Schwarz wollte den Bau von neun Studentenwohnungen in der Schwabinger Herzogstraße verhindern. Das Verwaltungsgericht entscheidet gegen den Kläger, der im Nachbarhaus des Neubaus wohnt.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
10  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Kläger Martin Schwarz lebt seit 25 Jahren im Quartier, in welchem neue Studentenwohnungen gebaut wurden.
Kläger Martin Schwarz lebt seit 25 Jahren im Quartier, in welchem neue Studentenwohnungen gebaut wurden. © jot

Schwabing-Freimann - Der jahrelange Streit um eine Nachverdichtung in der Schwabinger Herzogstraße, nur einen Steinwurf vom Helmut-Fischer-Platz entfernt, ist entschieden.

Nachbar Martin Schwarz (56) wird mit seiner Klage gegen den Neubau mit neun Wohnungen für Studenten nicht durchkommen. Das stellte die zuständige Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts unmissverständlich klar.

Neubau in Schwabing: Nachverdichtung verstößt laut Kläger gegen Gebot der Rücksichtnahme

Am Montag hatte sich das Gericht noch einmal mit Kläger und Vertretern der beklagten Landeshauptstadt vor Ort getroffen. Die Richter der Kammer wollten sich bei dem Augenschein-Termin selber ein Bild von den Verhältnissen in den Hinterhöfen machen.

Darum geht der Streit: Schwarz wendet sich gegen eine Baugenehmigung, mit welcher die beklagte Landeshauptstadt den Neubau im rückwärtigen Bereich des Grundstücks an der Herzogstraße genehmigt hat. Die Begründung des Klägers im Wesentlichen: Das Bauvorhaben verstoße aufgrund der erheblichen Nachverdichtung im bereits dicht bebauten Grundstücksbereich gegen das Gebot der Rücksichtnahme.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Durch Bau von Studentenwohnungen entstehen keine "unzumutbaren Beeinträchtigungen"

Das inzwischen realisierte Rückgebäude sei doppelt so hoch wie das Nachbargebäude des Klägers. Außerdem trauert Schwarz um die Bäume, die dem Neubau weichen mussten und gefällt wurden. "Das war unsere grüne Insel", erklärt er im AZ-Gespräch.

Stadt und Bauherrin argumentieren, dass sich der Bau gut in die Umgebungsbebauung einfüge. Unzumutbare Beeinträchtigungen würden von dem Bau nicht ausgehen.

Kläger Martin Schwarz: "Ich habe getan, was ich konnte"

Dieser Ansicht schließt sich das Gericht an. Der Vorsitzende Richter Josef Beil lässt am Ende des Augenschein-Termins keinen Zweifel zu: Die Klage wird abgewiesen. Das Urteil soll spätestens am Dienstag den Parteien zugehen.

Martin Schwarz wird dann wohl einen Schlussstrich ziehen und nach der angekündigten Klageabweisung nicht in Berufung gehen. Einfach weil die Erfolgsaussichten zu gering seien. "Ich habe getan, was ich konnte", erklärt er. Mit dem Mittel der Nachbarschaftsklage ist dem Bau offenbar nicht beizukommen.

Lesen Sie auch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
10 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Noredundgreen13 am 23.05.2023 11:18 Uhr / Bewertung:

    In München heißt das Stadtteil oder Viertel und nicht Quartier!! Quartiere gibt‘s in Berlin!

  • The real Henry am 23.05.2023 18:28 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Noredundgreen13

    Mal wieder falsch, in Berlin nennt man das "Kiez".

  • Noredundgreen13 am 23.05.2023 19:29 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von The real Henry

    Sie wie es in München 2 Bezeichnungen gibt, gibt es eben auch in Berlin 2 Bezeichnungen!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.