München-Schwabing: Anwohner scheitert mit Klage gegen Neubau von Studentenwohnungen
Schwabing-Freimann - Der jahrelange Streit um eine Nachverdichtung in der Schwabinger Herzogstraße, nur einen Steinwurf vom Helmut-Fischer-Platz entfernt, ist entschieden.
Nachbar Martin Schwarz (56) wird mit seiner Klage gegen den Neubau mit neun Wohnungen für Studenten nicht durchkommen. Das stellte die zuständige Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts unmissverständlich klar.
Neubau in Schwabing: Nachverdichtung verstößt laut Kläger gegen Gebot der Rücksichtnahme
Am Montag hatte sich das Gericht noch einmal mit Kläger und Vertretern der beklagten Landeshauptstadt vor Ort getroffen. Die Richter der Kammer wollten sich bei dem Augenschein-Termin selber ein Bild von den Verhältnissen in den Hinterhöfen machen.
Darum geht der Streit: Schwarz wendet sich gegen eine Baugenehmigung, mit welcher die beklagte Landeshauptstadt den Neubau im rückwärtigen Bereich des Grundstücks an der Herzogstraße genehmigt hat. Die Begründung des Klägers im Wesentlichen: Das Bauvorhaben verstoße aufgrund der erheblichen Nachverdichtung im bereits dicht bebauten Grundstücksbereich gegen das Gebot der Rücksichtnahme.
Durch Bau von Studentenwohnungen entstehen keine "unzumutbaren Beeinträchtigungen"
Das inzwischen realisierte Rückgebäude sei doppelt so hoch wie das Nachbargebäude des Klägers. Außerdem trauert Schwarz um die Bäume, die dem Neubau weichen mussten und gefällt wurden. "Das war unsere grüne Insel", erklärt er im AZ-Gespräch.
Stadt und Bauherrin argumentieren, dass sich der Bau gut in die Umgebungsbebauung einfüge. Unzumutbare Beeinträchtigungen würden von dem Bau nicht ausgehen.
Kläger Martin Schwarz: "Ich habe getan, was ich konnte"
Dieser Ansicht schließt sich das Gericht an. Der Vorsitzende Richter Josef Beil lässt am Ende des Augenschein-Termins keinen Zweifel zu: Die Klage wird abgewiesen. Das Urteil soll spätestens am Dienstag den Parteien zugehen.
Martin Schwarz wird dann wohl einen Schlussstrich ziehen und nach der angekündigten Klageabweisung nicht in Berufung gehen. Einfach weil die Erfolgsaussichten zu gering seien. "Ich habe getan, was ich konnte", erklärt er. Mit dem Mittel der Nachbarschaftsklage ist dem Bau offenbar nicht beizukommen.
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