München: Rechter Vandalismus verursachte Riesen-Schaden
Im Sicherheitsreport der Polizei München taucht ein Millionenschaden auf, die nie öffentlich wurde. Die Beamten vermuten Rechtsradikale hinter der Tat - die Verursacher sind flüchtig. Was sich sonst noch getan hat, erfahren Sie hier.
München - Am Freitag hat die Polizei den Sicherheitsreport für die Stadt veröffentlicht. In ihm stecken – neben vielen erfreulichen Trends und Entwicklungen (Hier der ausführliche Vorab-Bericht der AZ) – auch einige Überraschungen. So hat die Polizei nie über die mutwillige Zerstörung einer Asylunterkunft im Bau berichtet. Obwohl bei der Tat ein Schaden von drei Millionen Euro entstand und der Täter bis heute nicht ermittelt werden konnte.
Überschwemmung in Asylunterkunft
Bei der mutwilligen Sachbeschädigung legten ein oder mehrere Täter nachts zwei Wasserschläuche in den Rohbau und drehten die Wasserhähne voll auf. Rund 13 Stunden lang strömte das Wasser in das Gebäude und richtete enormen Schaden an. Erst am Nachmittag des 14. Juni 2017 wurde die Überschwemmung entdeckt. Eine Überschwemmung herbeizuführen ist ein eigener Straftatbestand. Wer damit Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Die Polizei vermutet Rechtsradikale hinter der Tat, das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität ermittelt.
Der oder die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. Der Fall tauchte trotz Millionenschaden bislang in keinem öffentlichen Polizeibericht auf. Die Zahl der rechtsmotivierten Straftaten ist im vergangenen Jahr um fünf Prozent gestiegen im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten Fälle waren Propagandadelikte (231), darauf folgen Volksverhetzungen, Nötigungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen (29 Delikte). Als der Sicherheitsreport in Druck ging, wurden noch zwölf Personen aus dem rechten Spektrum per Haftbefehl gesucht. Von den insgesamt 459 als rechtsmotiviert eingestuften Delikten wurden 127 als fremdenfeindlich und 51 als antisemitisch bewertet.
Fußfesseln für gefährliche Personen
Seit August 2017 kann ein Richter anordnen, dass eine Person eine "Fußfessel" tragen muss, wenn von ihr eine drohende Gefahr ausgeht. Das macht eine Gesetzesänderung im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz möglich. In zwei Fällen hat die Polizei solch eine Anordnung erwirkt.

Zwei Männer, die ihre Partnerinnen immer wieder geschlagen und gequält hatten, durften sich den Frauen nicht mehr nähern – mit der Fußfessel wurde überwacht, dass sie sich auch daran hielten: ein Novum im Bereich häuslicher Gewalt.
Vermögen von 190 Millionen Euro kassiert
Mercedes-Cabrios, Porsches, echte Chagalls, Wertpapiere, Bankguthaben und Grundstücke im Wert von insgesamt fast 190 Millionen Euro haben Polizisten und Staatsanwälte im vergangenen Jahr Beschuldigten weggenommen. Mit den sichergestellten Werten soll der Schaden von Geschädigten beglichen werden.
Im Juli trat das neue Recht der Vermögensabschöpfung in Kraft. Dass die Ermittler im vergangenen Jahr solch eine immens hohe Summe erzielten, hat aber noch einen anderen Grund: Ein Großteil der sichergestellten Vermögenswerte gehörte dem Patentanwalt, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT) und damit auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um weit über 100 Millionen Euro geprellt haben soll.
Das Kanzleikonto, einige Geldbeträge und zwei Autos bekam der Patentanwalt inzwischen wieder – allerdings nur gegen eine entsprechende Geldzahlung.
Der Chef-Betrug
Der überwiegende Teil aller Straftaten hat den Zweck, sich zu bereichern, belegt die Statistik immer wieder. Ein neue, sehr lukrative Masche ist der sogenannte CEO Fraud: Anrufer geben sich als Geschäftsführer (Chief Executive Officer) des Unternehmens aus und geben einem gezielt ausgewählten Mitarbeiter in der Firma den Auftrag, einen größeren Geldbetrag auf ein Konto ins Ausland zu transferieren.
So wurde ein leitender Angestellter einer Münchner Firma per Mail von seinem vermeintlichen Geschäftsführer angeschrieben, er solle wegen einer Firmenübernahme 4,35 Millionen Euro überweisen. Der Angestellte wies mehrere Teilbeträge an. Doch er hatte Glück, das Konto stand auf einer Blacklist, das Geld ging zurück. Zehn Mal waren CEO-Täter 2017 erfolgreich. Beute: rund 4,8 Millionen Euro. 75 Mal blieb es beim Versuch.
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