München: Radler (65) stürzt und verklagt die Stadt

Der 65-Jährige bleibt mit dem Vorderrad seines Fahrrads an einem Stein hängen und verletzt sich bei dem Unfall an der Schulter.
John Schneider |
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Peter S. ist mit dem Fahrrad gestürzt.
jot Peter S. ist mit dem Fahrrad gestürzt.

München - Peter S. ist mit dem Rad zum Justizpalast gekommen. Trotz allem. Der 65-jährige Münchner ist im vergangenen Jahr böse mit seinem Radl gestürzt. Jetzt hat er die Stadt verklagt, weil sie seiner Meinung nach ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei.

So schildert er den Unfallhergang: Am 2. März 2019 habe er den Radweg der Sonnenstraße in Richtung Sendlinger Tor befahren. Als er in die Landwehrstraße einbiegen wollte, sei ein in den Boden eingelassener Begrenzungsstein des Radwegs gekippt, Peter S. blieb mit dem Vorderrad an dem Stein hängen und stürzte kopfüber auf die Straße.

Peter S. über den Unfall: "Ich hatte noch Glück"

"Ich hatte noch Glück, weil ein abbiegender Lkw rechtzeitig stoppte", erinnert sich Peter S. am Mittwoch im AZ-Gespräch. Er glaubt, dass der neun Zentimeter breite und 67 Zentimeter lange Stein nicht ausreichend unterkoffert war und deshalb kippte.

Nach dem Sturz habe er die Stelle inspiziert und gesehen, dass da Sand gefehlt habe. Er habe sich diverse Bänder- und Sehnenverletzungen in der Schulter zugezogen, die operativ versorgt werden mussten und immer noch behandelt werden.

Peter S. klagt nach Radunfall: Chancen stehen nicht gut

Der 65-Jährige verlangt mindestens 3.500 Euro Schmerzensgeld. Doch die Vertreterin der Stadt winkt ab. Die Stelle sei drei Tage vor dem Unfall überprüft worden. Es sei kein lockerer Stein festgestellt worden. Auch der Vorsitzende Richter Frank Tholl sieht kaum Erfolgschancen für die Klage.

Ein Grund: Peter S. hätte gar nicht über den Stein fahren dürfen, da dieser nicht Teil des Radwegs sei. Ihre Entscheidung will die 15. Zivilkammer des Landgerichts am 29. Juli bekannt geben.

Lesen Sie hier: Lochhausen - Stadt schafft Park and Ride für Radlfahrer

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