München: Notorischer Sparschweindieb soll in den Knast

Eigentlich gilt das Schwein gerade zum Jahreswechsel als Glückssymbol. Einem Gartenbautechniker aus München haben die Tiere in Form von Sparbüchsen aber Pech eingebracht - immer wieder stibitzte er sie. Mit seinem Erklärungsversuch scheiterte er nun vor Gericht.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte nutzte einen günstigen Moment und steckte dann das Trinkgeldsparschwein ein. (Symbolbild)
imago/imagebroker Der Angeklagte nutzte einen günstigen Moment und steckte dann das Trinkgeldsparschwein ein. (Symbolbild)

München - Ein chronischer Sparschweindieb hat vor Gericht um Therapie gebeten – konnte den Richter aber nicht vom Krankheitswert seines Problems überzeugen. "Ich bin gerne bereit für eine Therapie. Ich möchte nicht im Gefängnis das Zeitliche segnen", sagte der 58-Jährige vor dem Amtsgericht München nach Angaben vom Montag. Von März bis Juni hatte er in Geschäften in München und der Region Spendenboxen, Trinkgeldkassen und Trinkgeldsparschweine geklaut. Die Summe der Beute: geschätzt gerade einmal 510 Euro.

Vor Gericht sagte der Wiederholungstäter laut Mitteilung: "Es zeichnet sich ein roter Faden in meinem Leben. Ich bin fixiert auf die Spendenboxen und Spardosen." Von 37 Vorverurteilungen hatten den Angaben nach nur zwei keinen Diebstahl zum Gegenstand. "Es sind immer diese Schweindl", sagte der Mann. Er fühle sich mit seinem Problem alleine. "Ich kann ja nicht meine Hände zusammen binden oder meine Frau als Wachhund benutzen." Er wisse, dass er das nicht tun dürfe. "Ich mache das ja nicht professionell. Es ist eine Unsicherheit da, ich schau mich um. Aber wenn ich das Schwein mitnehme, ist es eine Ersatzbefriedigung. Ich war heilfroh, als sie mich verhaftet haben."

Sparschweine geklaut: Mann will therapiert werden

Das Schöffengericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte, der nach der jüngsten Entlassung aus dem Gefängnis von Sozialhilfe lebte, alleine aus Geldnot handelte. "Die fortgesetzte Tatbegehung trotz zahlreicher auch längerer Inhaftierungen bei gleichzeitig exorbitant hohem Entdeckungsrisiko einerseits und andererseits jeweils geringfügigen Beuteerwartungen mag durchaus als tragisch erscheinen", sagte der Vorsitzende Richter aber laut Mitteilung. "Gleichwohl ist die Steuerungsfähigkeit nicht erheblich vermindert oder aufgehoben." Es gebe auch keine Hinweise auf eine schwere "seelische Abartigkeit".

Das Gericht verurteilte den verheirateten Gartenbautechniker am 29. November daher zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Weil sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten, ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

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