München: Neues Bußgeldverfahren für Zweckentfremdung beschlossen

Die Stadt hat eine neue Zweckentfremdungs-Satzung beschlossen. Härtere Strafen und eine erweiterte Auskunftspflicht gegenüber den Behörden sollen Zweckentfremder in Zukunft in die Knie zwingen.
von  AZ
München hat ein Problem mit Zweckentfremdung.
München hat ein Problem mit Zweckentfremdung. © dpa

München - Der Sozialausschuss des Stadtrats hat am Donnerstag eine neue Zweckentfremdungs-Satzung beschlossen. Stimmt auch die Stadtratsvollversammlung zu, tritt sie am 15. Dezember 2017 in Kraft und gilt für fünf Jahre.

Ab diesem Zeitpunkt gelten damit mehrere Neuregelungen, unter anderem eine Erweiterung des Bußgeldrahmens von bisher 50.000 auf dann 500.000 Euro. Weitere Änderungen sind unter anderem die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzuges und eine Erweiterung von Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: "Jede einzelne Wohnung, die zweckentfremdet wird, ist gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt wie München eine Wohnung zuviel. Mit der jetzt beschlossenen Satzung schöpfen wir den gesetzlichen Rahmen, den der Freistaat vorgegeben hat, voll aus. Ich hätte mir zwar durchaus noch schärfere Instrumente erhofft, aber immerhin wird beispielsweise der Bußgeldrahmen auf eine halbe Million Euro erhöht, womit wir nicht nur abschrecken wollen, sondern auch deutlich machen, dass diese Vermietungen kein Kavaliersdelikt sind."

Schiwy: Es fehlt die Rechtsgrundlage für eine Räumung

Doch nicht alles, was sich die Stadt gewünscht hat, wurde vom Gesetzgeber auch im neuen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung umgesetzt. Der Freistaat Bayern hatte dieses im Juni beschlossen, es ist die Grundlage für die jetzige Satzung der Stadt. Sozialreferentin Dorothee Schiwy dazu: "Die Erhöhung des Bußgeldrahmens und die Ausweitung der Auskunftspflicht weisen in die richtige Richtung. Leider fehlt uns weiterhin eine Rechtsgrundlage zur Räumung bei zweckfremder Nutzung. Als Vollzugsbehörde hätten wir ein solches Instrument zur finalen Durchsetzung vor allem im Bereich Medizintourismus dringend benötigt. Wirkungsvoll wäre zudem gewesen, wenn uns der Gesetzgeber ermöglicht hätte, das Anbieten von Ferienwohnungen, bei denen bereits eine Zweckentfremdung festgestellt wurde, als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Denn das hätte auch die Portalbetreiber in die Pflicht genommen“.

Zweckentfremdung: 2018 startet eine Online-Meldeplattform

Das Sozialreferat beobachtet seit Jahren eine starke Zunahme von Zweckentfremdungen insbesondere durch die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen. Bei rund 1.000 Wohneinheiten haben Schiwys Beamte den begründeten Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung. Weitere 300 Wohneinheiten werden den Schätzungen zufolge durch sogenannte "Medizintouristen" zweckentfremdet. 

Zwischen 2013 und 2016 hat das Sozialreferat 800 illegale Zweckentfremdungen beendet. Dadurch wurde eine Wohnfläche von rund 55.000 Quadratmetern dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt. Anfang 2018 soll es noch eine weitere Hilfe im Kampf gegen Zweckentfremdung geben: Dann soll die vom Stadtrat beschlossene Meldeplattform starten, auf der Bürger verdächtige Wohnungen anzeigen können.

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