München: Millionenstreit um Luise-Kiesselbach-Tunnel
München - Der Geschäftsführer (76) des klagenden Tief- und Straßenbau-Unternehmens scheint ehrlich empört. Gerade hat ihm der Bau-Senat des Oberlandesgerichts (OLG) erklärt, dass seine Klage wenig bis gar keine Chancen auf Erfolg hat. Dabei fühlt sich der Mann im Recht. "Ich geh’ hier nicht mit 50.000 Euro raus", sagt er fest entschlossen.
Doch er kämpft wohl auf verlorenem Posten. Der Senat lobt bei der Verhandlung am Dienstag zwar die "gute Arbeit", die bei der hoch komplizierten Verkehrsführung während des Baus des Luise-Kiesselbach-Tunnels geleistet wurde. Die Erfolgschancen der Klage erhöht das nicht.
Allein die Möglichkeit, dass der BGH vielleicht zu einem anderen Urteil kommt, begründet den Vorschlag des Gerichts, dass die beklagten Auftraggeber des Tunnelprojekts noch mal 100.000 Euro zusätzlich an den Kläger bezahlen – ein Vergleich, um den "lästigen" Vorgang aus der Welt zu schaffen. 100.000 Euro sind aber nur ein Bruchteil des Geldes, das eingeklagt werden soll.
Klage wegen nicht bezahlter Zusatzleistungen
Der Kläger argumentiert, dass Zusatzleistungen von 2,5 Millionen Euro nicht bezahlt wurden. Tatsächlich hatten die Auftraggeber insgesamt nur 14,9 Millionen Euro statt der geforderten 17,4 Millionen gezahlt. Auch ein Abrechnungsgespräch im Jahre 2017 brachte keine Einigung in der Sache. Die Straßenbauer klagten.
Doch schon in der ersten Instanz, am Landgericht, war die Klage abgewiesen worden. Der Grund: Die vorgelegten Einzelpositionen rechtfertigen keine weitere Vergütung. Diese Leistungen seien entweder bereits im vertraglichen Leistungsumfang enthalten, oder ihre Erbringung sei bislang nicht nachgewiesen worden, oder die rechnerische Herleitung der Vergütung sei nicht nachvollziehbar.
Der 76-Jährige klappt ganz langsam die Akte vor ihm zu. Das hat schon etwas von Resignation. Aber sein Anwalt will sich noch nicht geschlagen geben, fordert eine Schriftsatzfrist, um auf die am Dienstag vorgebrachten Argumente noch mal erwidern zu können. Am 24. März will der Senat seine Entscheidung bekannt geben.
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