München: Mehrere Schlägereien am Dreikönigstag im Stadtgebiet
Am Dreikönigstag ist es Münchner S-Bahngebiet zu mehreren Schlägereien gekommen. Die Bundespolizei ermittelt jetzt wegen Körperverletzung.
München - Für die Beamten der Bundespolizei war rund um den Feiertag einiges zu tun. Im Münchner S-Bahngebiet kam es zu einigen körperlichen Auseinandersetzungen.
Betrunkener 51-Jähriger belästigt Russin (20)
Am Hauptbahnhof soll ein betrunkener Mann (1,76 Promille) aus Ismaning am Freitagabend eine 20-jährige Russin belästigt und bepöbelt haben. Wie die Bundespolizei berichtet, hat daraufhin der Lebensgefährte der jungen Frau den Mann attackiert. Als die alarmierten Polizisten eintrafen, stellten sie eine leichte Platzwunde bei dem 51-Jährigen fest. Auch der Lebensgefährte war betrunken (1,56 Promille).
Mann schlägt Flaschentreter (15) ins Gesicht
In der Nacht zum Dreikönigstag hat ein bislang unbekannter Mann einen 15-jährigen Neubiberger am S-Bahnhof Ottobrunn mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Nach den ersten Ermittlungen der Bundespolizei soll der 15-Jährige in Begleitung zweier Gleichaltriger eine Flasche vom Bahnsteig in den Gleisbereich getreten haben, als er plötzlich von dem Unbekannten ins Gesicht geschlagen wird.
Der Mann wird als etwa 50 Jahre alt mit grauem Bart, schulterlangen Haaren, bekleidet mit grauer Jacke und ungepflegtem Aussehen beschrieben.
Die Bundespolizei wertet nun Videoaufzeichnungen aus. Wer zum Sachverhalt bzw. dem Unbekannten sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich unter der Rufnummer 089/515550-111 an die Bundespolizei zu wenden.
Angetrunkener wirft Flasche nach 36-Jährigem
Wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte, soll kurz vor 18 Uhr am Samstag soll ein leicht alkoholisierter Pakistani (25), der in Penzberg wohnt, am Bahnhof Holzkirchen erst eine Glasfasche nach dem 36-jährigen Deutschen geworfen haben. Anschließend soll der Mann den Thalkirchener gewürgt und im Gesicht gekratzt haben. Eine Streife der Bundespolizei stellte bei dem 36-Jährigen Kratz- bzw. Schürfwunden fest; eine ärztliche Behandlung vor Ort war nicht notwendig.
In allen drei Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Alle Betroffenen blieben nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß.
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