München: Mann versucht sich an Tankstellen-Kassiererin zu vergehen
München - Ein 34-jähriger Münchner ist Mitte Mai wegen versuchten sexuellen Übergriffs, Körperverletzung und Diebstahls zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dies teilt das Amtsgericht München mit.
Die Tat ereignete sich demnach im März vergangenen Jahres. Der verlobte Mann hatte zunächst in einer Münchner Tankstelle eingekauft und war danach auf die Kundentoilette gegangen. Auf dem Weg dorthin steckte er noch eine Kondomverpackung ein.
Übergriff scheitert - Mann ergreift die Flucht
Mit dem Vorwand, er habe das Klo verstopft, lockte er die Kassiererin der Tankstelle auf die Herrentoilette und tat so, als würde er die Tankstelle verlassen. Während die Kassiererin eine Saugglocke holte, um die Verstopfung zu beseitigen, schlich sich der 34-Jährige wieder in die Kabine und versteckte sich hinter der Türe.
Als die 24-jährige Kassiererin diese betrat, versuchte der Mann, die Türe zu schließen und sich mit der Frau in der Kabine einzuschließen. Die Kassiererin konnte allerdings ihren Fuß in die Tür stellen und wehrte sich mit der Saugglocke gegen den 34-Jährigen. Als der Mann realisierte, dass sein Plan gescheitert war, gab er nach und flüchtete mit seinem Auto.
Die Kassiererin sperrte sich daraufhin in der Mitarbeitertoilette ein und alarmierte die Polizei. Da auf den Aufnahmen der Überwachungskameras aber sowohl das Gesicht des Täters als auch das Kennzeichen seines Autos zu erkennen waren, konnte der Mann ausfindig gemacht und festgenommen werden.
Gescheiterter Übergriff: Täter bestreitet Vorwürfe
Der 34-Jährige machte vor Gericht von seinem Schweigerecht Gebrauch, beteuerte allerdings in seinem letzten Wort, dass er die Frau nicht vergewaltigen wollte. Viel mehr habe die Kassiererin etwas in den falschen Hals bekommen und mit dem Pömpel auf ihn eingeschlagen.
Die Möglichkeit einer Bewährung wurde dem Mann vom Amtsgericht verwehrt. "Zwar lebt der Angeklagte in geordneten sozialen Verhältnissen. Angesichts der Erheblichkeit der Tat ist jedoch eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht vertretbar", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Opfer arbeitet mittlerweile nicht mehr als Kassiererin in der Tankstelle.
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