München: Mann vergewaltigt sein Opfer in der Tiefgarage

Ein mutmaßlicher Vergewaltiger kann sich zwar an sein weibliches Opfer, aber angeblich nicht an die Tat erinnern.
von  John Schneider
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Andreas Müller.
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Andreas Müller. © Petra Schramek

München - Für Simone K. (34, Namen geändert) ist ein Albtraum wahr geworden. Nachdem sie in der Nacht zum 6. März des vergangenen Jahres mit Freunden gefeiert hatte, begegnete ihr gegen 6 Uhr morgens auf dem Heimweg zu ihrem Hotel in der Schwanthalerstraße ein Unbekannter.

Der Mann (25) packte sie laut Anklage zunächst von hinten am Hals und ergriff sie dann mit beiden Armen – ebenfalls von hinten. Mit diesem Klammergriff drängte Urdunn F. sein Opfer über die Rampe in eine Tiefgarage und dort in ein Treppenhaus.

Die Salzburgerin war angetrunken und von der Attacke vollkommen überrascht, konnte sich deshalb nicht wehren. Sie wurde von dem Angreifer auf den Stufen der Steintreppe zu Boden gebracht. Mit aller Kraft soll der 25-Jährige dann die Frau nach hinten gedrückt haben. "Ich habe gedacht, ich breche durch", schildert sie im Zeugenstand den Angriff.

Nach Vergewaltigung flieht Täter mit Handy und 200 Euro

Sie berichtet, wie der Mann versucht habe, ihr die Hose runterzuziehen. Doch sie habe sich gewehrt, ihn auch geschlagen. Und tatsächlich gelang es ihr, das Herunterziehen zu verhindern. Der Angreifer änderte seine Taktik und griff ihr von oben in die Hose. Ihre Gegenwehr wurde noch heftiger, bis er endlich von ihr abließ.

Stattdessen zog er seine eigene Hose runter und masturbierte auf ihr liegend. "Er war einen Moment unaufmerksam, mit seiner Hose beschäftigt", berichtet die 34-Jährige. Diesen Moment habe sie genutzt, um sich zu befreien und aufzustehen. Doch der Angriff des Unbekannten war damit noch nicht beendet.

Urdunn F. soll die Frau dann gegen eine Wand gedrückt und ihr das Handy (Wert 600 Euro) abgenommen haben. In der Hülle des Mobiltelefons steckten zudem 200 Euro in bar. Damit floh der Mann. Simone K. lief zu einer Pension in der Nachbarschaft. Die Frau an der Rezeption alarmierte die Polizei. Wenig später konnte Urdunn F. in der Nähe festgenommen werden.

Angeklagter könne sich wegen Kräutermischung nicht an Tat erinnern

Der Angeklagte lässt am Mittwoch seinen Anwalt Andreas Müller erklären, dass er sich zwar an die Begegnung mit der Frau erinnern könne, aber nicht an die Tat. Er habe zum ersten Mal eine Kräutermischung und Alkohol (zwei Bier und zwei Wodka) konsumiert. Das sei er nicht gewohnt und das habe zu einem Blackout geführt. Darüber wundert sich wiederum Gutachter Matthias Hollweg. Ihm gegenüber hatte der Angeklagte vor dem Prozess gesagt, dass er täglich vier Gramm der Kräutermischung konsumiere.

Das tapfere Opfer erklärt auf Nachfrage, dass es sich zwar nicht in ärztliche Behandlung begeben musste. Aber: "Seitdem meide ich Tiefgaragen."

Der Prozess wird fortgesetzt.

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