München: Mann handelt mit Marihuana und wird vom Amtsgericht verurteilt

München - Die zweite Chance gibt es nur einmal, so sagt es der Volksmund. Die Justiz sieht das ähnlich und verurteilte im April einen 37-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.
Der Mann hatte seine erste zweite Chance bereits im Jahre 2009 erhalten. Damals wurde er wegen Handels mit Marihuana noch zur Bewährung verurteilt. Wirklich gelernt scheint er daraus nicht zu haben. 2016 betrieb er dann nämlich wieder einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln, am Ende wurde er wieder erwischt.
Zuvor allerdings florierte das Geschäft: Zu einem Preis von 7,50 Euro bis 8,50 Euro beschaffte sich der Chemielaborant seine Ware, die er anschließend zu einem Zehner-Kurs in den Umlauf brachte - immerhin eine Gewinnspanne von 15 bis 25 Prozent. Wie das Gericht mitteilt, kaufte er alleine im Zeitraum von Mai bis November 2016 in sechs Fällen zwischen 100 bis zuletzt sogar 1.000 Gramm Marihuana. Bei seiner Festnahme im Januar 2017 fanden die Beamten in seiner Wohnung noch rund 760 Gramm der Droge, dazu 1.620 Euro an Einnahmen aus seinem illegalen Geschäft.
Geldsorgen als Grund für den Drogenhandel
Vor Gericht gab sich der 37-Jährige geständig, als Begründung für seine Taten gab er Geldschulden an. Während einer früheren Beziehung hätten er und seine Lebensgefährtin sich zwei Autos auf Kredit gekauft, diesen hatte er nach der Trennung vollständig übernommen. Mit dem Gewinn aus dem Drogengeschäft habe er auch seine Mutter unterstützen und seine Hochzeit finanzieren wollen. Seine heutige Ehefrau habe von dem Handel überhaupt nichts mitbekommen.
Tatsächlich handelte der Mann nicht nur mit den Drogen, er konsumierte auch fleißig. Wie er vor Gericht angab, kiffte er bereits seit seinem zwölften Lebensjahr. Zuletzt habe er am Tag zwischen vier und sechs Gramm geraucht. Seine Lebensweise hat das viele Kiffen allerdings nicht beeinträchtigt, wie ein sachverständiger Toxikologe in einem Gutachten vor Gericht feststellte. Abgesehen von vorübergehenden Schlafstörungen habe der Mann keinerlei Entzugssymptome gehabt.
Für ihn selbst dürfte das eine gute Nachricht sein, auf sein Marihuana wird er nämlich erst einmal verzichten müssen. Ende April verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München den Mann zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. "Zu Lasten des Angeklagten fand das planvolle Vorgehen des Angeklagten Berücksichtigung, sowie dass er insgesamt sehr große Mengen bestellte. Überdies besaß das Marihuana aus der letzten Bestellung einen sehr hohen Wirkstoffgehalt", lautete die Begründung des Gerichts.
Strafschärfend wirkte außerdem seine einschlägige Vorstrafe von 2009. Die zweite Chance gibt es eben nur einmal.