München: Mann fühlt sich vom Nachbarn überwacht und gewinnt Prozess

Ein Kläger fühlt sich von seinem Nachbarn überwacht – und gewinnt den Prozess am Amtsgericht.
von  AZ/ jot
Das Gericht verhängte eine Strafandrohung in Höhe von 250.000 Euro (Symbolbild).
Das Gericht verhängte eine Strafandrohung in Höhe von 250.000 Euro (Symbolbild). © dpa

München - Eine Viertelmillion Euro – das muss der Eigentümer einer Wohnung in Berg am Laim zahlen, wenn er noch einmal eine Überwachungskamera auf Gemeinschaftsflächen richtet. Der Fall: im Juli 2018 hatte der Beklagte am Balkon seiner Wohnung in zehn Metern Höhe eine Überwachungskamera installiert, die auf den Gemeinschaftsgarten gerichtet war.

Der Beklagte gibt im Prozess an, dass es sich bei der Kamera um eine Wildcam handele, wie sie Jäger verwenden würden. Richtet man sie dann auf einen Fuchsbau und der Fuchs erscheint, macht die Kamera ein Bild. Füchse wollte der Beklagte freilich nicht beobachten.

Richterin: Wildcam baut "unzulässigen Überwachungsdruck" auf

Als das Gericht ihn fragt, warum er die Kamera aufgehängt habe, antwortet der Beklagte, es habe in der Vergangenheit in der Nachbarschaft Einbrüche und Raddiebstähle gegeben. Aber eigentlich sei das "absoluter Quatsch" gewesen. Das Gerät könne nur in etwa drei Meter Entfernung auslösen, wenn sich dort etwas bewege. Sein Balkon sei aber 15 Meter vom Garten entfernt.

Der Kläger fühlt sich durch diese Kamera beeinträchtigt. Er möchte nicht aufgenommen werden, wenn er sich auf Gemeinschaftseigentum aufhält. Die zuständige Richterin am Amtsgericht gab dem Kläger recht. Entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung dürfe eine Videokamera nur installiert werden, wenn sie ausschließlich Bereiche erfasst, die dem Eigentum des jeweiligen Aufstellers, nicht aber dem der Gemeinschaft zugehören.

Die Installation der Wildcam habe das Maß des Zulässigen überschritten. Auch wenn sie vielleicht nicht in der Lage ist, den Garten zu erfassen, wird doch ein "unzulässiger Überwachungsdruck aufgebaut".

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