München: Luxushotels um tausende Euro geprellt - dreiste Betrügerin vor Gericht

In München trieb in den letzten zwei Jahren eine besonders dreiste Hotelbetrügerin ihr Unwesen. Die Frau prellte mehrere Luxushotels um tausende Euro, nun wandert sie dafür hinter Gitter.
von  AZ
Das Amtsgericht München hat eine dreiste Zechprellerin zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Das Amtsgericht München hat eine dreiste Zechprellerin zu zwei Jahren Haft verurteilt. © dpa/Stephanie Pilick

München - So ein Luxusleben hätte schon etwas, man müsste es sich halt nur leisten können. Oder zumindest so tun, dachte sich eine 37-jährige Mediengestalterin, und gönnte sich zwischen April 2016 und Dezember 2017 ein paar Aufenthalte in Hotels der gehobenen Preisklasse. Bevor die Rechnungen kamen, machte sie sich dann kurzerhand aus dem Staub.

2016 begann die dreiste Betrugsserie: Im April und im Juni mietete sich die 37-Jährige zweimal in Luxushotels in Garmisch-Partenkirchen ein, die beiden Rechnungen mit einer Gesamtsumme von rund 4.400 Euro blieben zunächst unbeglichen. Im November wurde die Betrügerin schließlich nach vorangegangener Untersuchungshaft zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt. Geläutert zeigte sie sich dadurch nicht - im Gegenteil.

So dreist war die Masche der Betrügerin

Im April 2017, also nur vier Monate nach ihrer ersten Strafe, mietete sich die Frau erneut in ein Luxushotel ein, dieses Mal in Haidhausen. Am vierten Tag ihres Aufenthalts wurde sie von den Hotelangestellten schließlich aufgefordert, ihre Rechnung zu bezahlen. Unter dem Vorwand, nur kurz bei der Bank das nötige Geld abheben zu wollen, verließ sie das Hotel und suchte das Weite. Auch die Kreditkarte, welche sie bei ihrer Buchung angegeben hatte, war gesperrt.

Insgesamt fünf Mal zog die Frau ihre Masche durch, bis sie Ende 2017 von einer Hotelangestellten daran gehindert wurde, durch die Tiefgarage abzuhauen und anschließend festgenommen wurde.

Im Mai stand die Serienbetrügerin schließlich vor Gericht, wo sie sich schmallippig gab. In ihrer Vernehmung gab sie an, auf Bankkonten in den USA über erhebliche Geldbeträge zu verfügen, ansonsten schwieg sie zu den Tatvorwürfen.

Gericht schmettert Aussicht auf Bewährung ab

Das Gericht hatte nur wenig Verständnis für ihren ausschweifenden Lebensstil und verurteilte die Frau zu zwei Jahren Haft. "Das Verhalten der Angeklagten muss als gewerbsmäßig betrachtet werden. Sie hat sich über einen langen Zeitraum hinweg konsequent erhebliche Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erspart", so die Begründung des Urteils gegen die Wiederholungstäterin. Zu ihren Lasten wurde vor allem die Tatsache gewertet, "dass bei den jeweiligen Einmietbetrügereien nicht nur die notwendigsten Lebensumstände abgedeckt wurden, sondern auch ein durchaus dreistes luxusorientiertes Täterverhalten zur Kenntnis genommen werden musste."

Auf Bewährung kann die 37-Jährige aufgrund ihrer einschlägigen Vorstrafen keine Hoffnung machen, das stellte das Gericht unmisverständlich klar. "In Anbetracht des unverdrossenen, dreisten und über einen langen Zeitraum trotz mehrfacher Inhaftierung konsequent weitergeführten Täterverhaltens konnte keine positive Sozialprognose (…) gefunden werden, so dass (…) eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht im Ansatz in Betracht kam."

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