München: Lockerungen bei Außengastronomie nur schwer umzusetzen

Viele Gastronomen können keine Parkplätze in Freischankflächen umwandeln. Das sorgt für Unmut zwischen Stadtrat und KVR.
Jasmin Menrad |
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Beppo Brem.
Grüne Beppo Brem.

München - Ganz so hat sich der Stadtrat die Umwandlung von Parkplätzen in Freischankflächen nicht vorgestellt. "Wir wollen möglichst vielen helfen", sagt Beppo Brem (Grüne), der den Antrag im Plenum vorgetragen hat.

Doch in der Vorlage des Kreisverwaltungsreferats (KVR) haben Beppo Brem und seine Kollegen einen Punkt überlesen, der einschränkt, welche Gastronomen eine Umwandlung von Parkplätzen in Freischankflächen beantragen dürfen: nur die 2.500 Münchner Schank- und Speisewirtschaften. Das schließt Speiseeiswirtschaften wie das Eismeer in der Pestalozzistraße aus.

Beppo Brem.
Beppo Brem. © Grüne

Strenge Gastro-Auflagen des KVR

"Das ist kein Spaß. Bei uns zählt jeder Tag", sagt Robert Maier-Kares vom Eismeer. Aus dem KVR heißt es auf Anfrage der AZ: "Die Schank- und Speisewirtschaften waren von den pandemiebedingten Betriebsuntersagungen besonders stark betroffen und können jetzt bei Einhaltung der Vorgaben ihre Außengastronomie deutlich erweitern."

Die Bedingungen in der Pestalozzistraße wären ideal, hier ließen sich problemlos Parkplätze umwandeln. Maier-Kares hatte schon einen Architekten beauftragt, dem vom KVR gewünschten Plan anzufertigen. Vielerorts können die strengen Vorgaben des KVR gar nicht erfüllt werden: Da geht es um Abstände zu Ampeln, Wohnhäusern, Kreuzungen und dass eine Freiparkschankfläche nur in einer 30er-Zone möglich ist.

"Wenn die Auflagen so hoch sind, bleibt kaum mehr jemand übrig, der das genehmigt bekommt", sagt Maier-Kares, der für seine Freischankfläche jetzt Unterstützung von der grün-roten Koalition bekommt. "Wir suchen das Gespräch mit dem KVR. Wir möchten das ohne Brimborium und Anträge machen, weil es darum geht, schnell zu helfen", sagt Brem. "Der politische Wille war klar, es ist nur ein formaler Fehler, der viele Gastronomen ausschließt."

Freischankflächenmobiliar darf immer draußen stehenbleiben

Wenn er mit dem KVR spricht, möchte er auch noch ein anderes Thema auf den Tisch bringen: Jeden Abend müssen die Gastronomen ihre Freischankfläche wieder abbauen. "Ein bürokratischer Irrsinn", sagt Maier-Kares. "Was da wieder an Schildern stehen muss. Und trotzdem stellt sich dann ein Auto drauf. Das habe ich so viele Male beim Pink Christmas erlebt."

Auf Anfrage der AZ rudert das KVR jetzt zurück: "In den Sommermonaten darf das Freischankflächenmobiliar immer draußen stehenbleiben, es genügt eine Absicherung vor der Entfernung durch Dritte. Das gilt auch für Freischankflächen auf Parkplätzen." Eine Erleichterung für die Gastronomen.

Über 200 Anträge liegen im KVR vor

Bisher liegen zirka 220 Anträge auf Erweiterung oder Neuschaffung von Freischankflächen im KVR vor. Davon betreffen etwa 70 Parkplätze. Die ersten Anträge auf Ausweitung von Freischankflächen wurden laut KVR am 25. Mai genehmigt. "Bei dem früher üblichen Verfahren hatten die Dienststellen vier Wochen Antwortfrist, danach musste noch der Bezirksausschuss in die Entscheidung einbezogen werden", so das KVR. "Im Schnitt sind früher so rund zwei Monate bis zur Genehmigung vergangen. Um das deutlich zu beschleunigen, wurde die Frist für Einwände auf eine Woche verkürzt und das Entscheidungsrecht der Bezirksausschüsse zeitweise ausgesetzt."

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