München: Leiche aus Eisbach geborgen - Polizei nennt neue Details

Die Münchner Feuerwehr hat am Donnerstagnachmittag eine Leiche aus dem Eisbach geborgen.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Taucher der Feuerwehr haben eine Leiche aus dem Eisbach in der Nähe des Tivoli-Kraftwerks geborgen. (Symbolbild)
imago/Lindenthaler Taucher der Feuerwehr haben eine Leiche aus dem Eisbach in der Nähe des Tivoli-Kraftwerks geborgen. (Symbolbild)

München - Taucher der Münchner Feuerwehr haben am Donnerstagnachmittag, gegen 16.25 Uhr, eine leblose Person aus dem Eisbach in der Nähe des Tivoli-Kraftwerks geborgen. Das bestätigten Feuerwehr und Polizei auf AZ-Anfrage.

Wie die Polizei am Freitag mitteilte, habe ein Mitarbeiter der Münchner Stadtwerke die leblose Person bei einem Rundgang entdeckt. Die Leiche befand sich im Rechen des Kraftwerks.

Bei der Leiche handele es sich um einen Mann, seine Identität ist bisher ungeklärt. "Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren", bestätigte ein Sprecher der Polizei München am Freitagmorgen gegenüber der AZ. "Die leichenschauende Ärztin bescheinigte eine nicht natürliche Todesart", hieß es.

2017 ertrinkt eine 15-Jährige im Eisbach

Beim Tivoli-Kraftwerk handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Wasserkraftwerk am Eisbach, welcher durch den Englischen Garten fließt.

Am 30. Mai 2017 war eine 15-jährige Münchnerin im Eisbach ums Leben gekommen. Die Schülerin, die nicht schwimmen konnte, war gemeinsam mit einer Freundin ins kühle Nass gesprungen und wurde augenblicklich fortgerissen. 130 Einsatzkräfte suchten damals nach der 15-Jährigen, konnten aber nur noch ihre Leiche bergen.

Lesen Sie auch: Bettlägerige Frau (75) verbrennt in eigener Wohnung

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.