München: Kinder bewerfen Auto mit Steinen – Wer zahlt?

Die Autobesitzerin will die Reparaturkosten von der Stadt München zurück. Die Erzieher hätten ihre Aufsichtspflicht für die Lausbuben verletzt.
John Schneider |
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München - Sie sollen sich im Gebüsch ihres Kindergartens versteckt haben, und dann Steine über den Zaun geworfen haben. Die drei Buben im Alter von fünf bis sechs Jahren sollen dabei ein parkendes Auto getroffen und beschädigt haben. Der Fall ist jetzt beim Landgericht gelandet.

Stadt München wegen Schaden an Auto verklagt

Die Autohalterin macht Schadenersatz in Höhe von 1.801,60 Euro (zu den Reparatur- kamen noch die Gutachterkosten dazu) gegenüber der Stadt geltend. Denn da die Kinder zu dem Zeitpunkt unter der Aufsicht der Kindergärtnerinnen standen, ist der Kindergarten, also die Stadt München, verantwortlich – glaubt zumindest die Klägerin.

Sie hatte ihren neuen Mercedes, eine E-Klasse, ihrer Mutter geliehen, die das Auto an diesem Maitag 2018 ordnungsgemäß am Kindergarten an der Bad-Schachener-Straße parkte. Um 10.30 Uhr kamen die Lausbuben dann auf die Idee, Steine über den Zaun zu werfen.

Stadt bestreitet die Darstellung der Klägerin

Fotos zeigen, dass die Windschutzscheibe des Wagens stark beschädigt wurde. Möglicherweise durch einen Stein, das hat ein Gutachten bestätigt, möglicherweise durch die Kinder an diesem Tag.

Doch die Stadt wehrt sich gegen die Forderung, bestreitet sowohl den angenommenen Hergang, als auch die Verletzung der Aufsichtspflicht. So etwas sei noch nie vorgekommen, so die Vertreterin der Stadt zur Begründung.

Die Aufsichtspflicht sei auch nicht verletzt worden, weil damals etwa 30 Kinder im Kindergarten gewesen seien und nicht 60 wie die Klägerin behauptet haben soll. Zum Vergleich kommt es am Mittwoch nicht. "Wir werden den Sachverhalt aufklären müssen", erklärt deshalb Richter Frank Tholl. Ein Termin steht noch nicht fest.

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