München: Kampfsport-Tritt gegen Polizist - das sagt der Angeklagte

Im Treppenhaus abgepasst und getreten: Dass er es mit einem Polizisten zu tun hatte, will der Angeklagte (26) nicht erkannt haben.
John Schneider |
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Vor Prozessbeginn: Der Angeklagte bespricht sich mit seinem Strafverteidiger Adam Ahmed.
AZ/jot Vor Prozessbeginn: Der Angeklagte bespricht sich mit seinem Strafverteidiger Adam Ahmed.

München - Der kampfsporterfahrene Hans P. (26, Name geändert) trat mit einem „Front-Kick“ mit voller Wucht in den Bauch des Polizisten. Der musste sich in der Folge fünf Mal übergeben und hatte eine Woche mit den Schmerzen zu kämpfen.

Die Versionen des Tathergangs gehen auseinander: Laut Anklage hatten drei Polizisten nach einer Wohnungsdurchsuchung in Geretsried den Verdächtigen im Treppenhaus abgepasst. Ein Beamter trug demnach eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“, das spätere Opfer soll gerufen haben: „Halt Polizei! Stehen bleiben!“

Doch Hans P. gibt am Freitag vor Gericht an, dass er nicht erkannt habe, dass er es an diesem 7. März 2017 im Treppenhaus mit Polizisten zu tun hatte. Er habe vielmehr Angst gehabt, dass die Männer Schulden eintreiben wollten. Sein Tritt sei ein „Kampfsport-Reflex“ gewesen. Der Grund für den Polizeieinsatz: Hans P. steht im Verdacht im Darknet eine Pistole und Munition verkauft zu haben. Außerdem hat er laut Anklage im Internet Falschgeld gekauft und Opium verkauft.

Hans P. ist opiumsüchtig. „Ich habe phasenweise jeden Tag ein oder zwei Gramm konsumiert. Am Wochenende auch mehr“, erklärt er vor Gericht. Die zweihundert falschen 50-Euro-Scheine habe er nur bestellt, um seinen Gläubiger auszuzahlen. Auch den Verkauf der Waffe gibt er zu. Er hatte die Pistole, chinesischer Nachbau einer Luger, Jahre zuvor aus Sammelleidenschaft erworben. Im Juni 2016 zahlte ihm der Darknet-Käufer 1560 Euro für die Waffe.

Dass trotz des teilweisen Geständnisses des Angeklagten keine Verständigung zustande kommt, hat zwei Gründe. Zum einen widerspricht Hans P. der Anklage, wenn es um die Umstände des Fußtrittes geht. Zum anderen ist er nicht bereit, Hintermänner oder Komplizen zu nennen. Das ist der Staatsanwaltschaft zu wenig für einen sogenannten Deal.

Der Prozess wird also fortgesetzt.

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