München: Hundehalterin zieht gegen Tierarzt vor Gericht

Wurde ihre Hündin falsch behandelt? Eine Halterin verklagt einen Tierarzt auf Schmerzensgeld, nachdem ihre Hündin an den Folgen einer Operation gestorben ist. 
John Schneider |
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Hündin Anni-Vienna kurz vor ihrem Tod - Susanne K. verklagt nun den behandelnden Tierarzt.
privat/jot Hündin Anni-Vienna kurz vor ihrem Tod - Susanne K. verklagt nun den behandelnden Tierarzt.

München - Ihre Hand zittert, Tränen steigen ihr in die Augen, als sie vor der Verhandlung im Flur des Justizpalastes die Fotos von Anni-Vienna auf dem Handy raussucht. Susanne K. (56) geht das Drama um ihren Hund immer noch sehr nahe. Anni-Vienna litt unter einer Hüftdysplasie, hinkte daher mit einem Hinterlauf. In ihrem Heimatort empfahl der Tierarzt, der die Leonberger-Hündin geröntgt hatte, der Halterin einen Kollegen in München.

Der unterzog das Tier Anfang Dezember 2016 einer Pfannendachabsenkung. Doch es gab Komplikationen. Unter anderem fing sich Anni-Vienna einen Krankenhaus-Keim ein. Drei Tage vor Weihnachten holte Susanne K. ihren Hund aus der Tierklinik. "Das war das traurigste Weihnachten meines Lebens", erinnert sie sich an das Leid der Hündin. "Die körperliche und seelische Belastung für die Familie war immens."

Susanne K. bemängelt die unzureichende Aufklärung vor der OP

Nun verlangt die 56-Jährige Schadenersatz und Schmerzensgeld (wegen der hohen emotionalen Belastung). Streitwert der Klage 13.000 Euro. Das Drama um die Hündin habe sie psychisch krank gemacht. Schuld sei der Tierarzt, weil er Fehler bei der Behandlung gemacht habe. Auch die Aufklärung sei nicht ausreichend gewesen, sagt die Klägerin. Es wurde zu Pfannendachabsenkung und OP geraten, über Risiken des Eingriffs oder Alternativen sei sie aber angeblich nicht aufgeklärt worden.

Als ein paar Wochen nach den ersten Operationen, eine erneute OP empfohlen wurde, kündigte die Klägerin ihre Lebensversicherung, um das zu finanzieren. Doch aufgrund weiterer Komplikationen wie einer Schulterverletzung sagte die Halterin die OP ab. Anni-Vienna wurde eingeschläfert.

Richterin rät beiden Parteien zum Vergleich

"Mir geht es nicht um das Geld", sagt Susanne K. im Schmerzensgeld-Prozess am Landgericht. Aber sie will Gerechtigkeit, ein Zeichen, dass der Tierarzt Verantwortung übernimmt. Der Arzt erwidert, dass er durchaus mitgelitten habe und der Klägerin ja bereits entgegengekommen sei. So habe er nur 4.000 Euro statt knapp 9.000 Euro für die Behandlung kassiert.

Die Richterin, die aufwendige Gutachten vermeiden will, rät zum Vergleich. Dazu sind beide Parteien grundsätzlich bereit. Noch liegen die Vorstellungen aber weit auseinander. 2.000 Euro bietet der Mediziner, 6.500 Euro verlangt Susanne K. von ihm.

Bis zum 24. Januar haben beide Seiten Zeit, sich zu einigen. Gelingt das nicht, wird die Richterin unter anderem ein Gutachten zu etwaigen Behandlungsfehlern bestellen müssen. Susanne K. wirkt nach der Verhandlung ruhiger. Egal wie die Klage ausgeht: Sie hat ihrem Herzen Luft machen können. Immerhin.

Lesen Sie auch: Findel-Hund "Jack" macht Karriere bei der Polizei

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