München Hadern: Fünf Wochen alter Säugling totgeschüttelt - Vater wollte Ruhe haben

Ein wenige Wochen alter Säugling stirbt am Montagmorgen in der Klinik, von seinem Vater zu Tode geschüttelt. Der Ermittlungsrichter erlässt gegen den Vater Haftbefehl wegen Mordes.
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Ein fünf Wochen alter Säugling wurde im Stadtteil Kleinhadern getötet.
Arno Burgi/dp Ein fünf Wochen alter Säugling wurde im Stadtteil Kleinhadern getötet.

München/Kleinhadern – Am Sonntagnachmittag wurde ein fünf Wochen alter Säugling in die Haunersche Kinderklinik eingeliefert. Die Eltern des Kindes hatten zuvor den Notruf abgesetzt. Das kleine Mädchen wurde sofort mehrfach reanimiert, doch es starb am frühen Montagmorgen.

"Alle medizinischen Möglichkeiten wurden genutzt, um ihn wieder gesund zu bekommen. Letztendlich wurde aber klar, dass es der Säugling nicht mehr schafft", erklärte der Leiter der Mordkommission Josef Wimmer. Da die Todesursache unklar war, wurde einen Tag später eine Oduktion des Baby-Leichnams durchgeführt.

Die Rechtsmediziner gaben in ihrem Gutachten an, dass das Gehirn des Kindes krankhafte Veränderungen aufwies. Alles deutet auf ein Schütteltrauma hin, das zu einer massiven Hirnschwellung führte.

Haftbefehl gegen Vater wegen Mordes

Unter Verdacht steht der Vater, der sein schreiendes Baby schüttelte; die Beamten gehen von einer Kurzschlussreaktion aus. Die Mutter sei im Nebenraum gewesen, während das Unglück passierte. Nachdem sich das Kind anders verhielt, riefen die Eltern gemeinsam den Notarzt. Zu diesem Zeitpunkt wusste die Mutter jedoch noch nicht, dass der Säugling geschüttelt wurde.

Vom Ermittlungsrichter wurde daraufhin Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Demnach liegen zwei Mordmerkmale vor: Heimtücke und niedere Beweggründe, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding mitteilte. Es sei allgemein bekannt, dass Babys sterben können, sobald man sie schüttelt, so eines der Argumente der Staatsanwältin. Dass der Vater das Kind geschüttelt habe, weil er einfach nur seine Ruhe haben wollte, erfülle das Mordmerkmal der niederen Beweggründe. Zudem gebe es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach man vom Mordmerkmal der Heimtücke ausgehen könne, wenn ein Kind aus Überforderung geschüttelt werde, obwohl sich eine weitere schutzbereite Person in unmittelbarer Nähe befindet.

Die Eltern stammen laut Polizei und Staatsanwaltschaft "aus normalbürgerlichen Verhältnissen". Inwiefern der Vater, dessen Alter die Polizei mit Mitte 30 angibt, alkoholisiert war, wollten die Beamten nicht sagen. Wegen Diebstahls ist er vorbestraft, das Delikt liegt jedoch einige Jahre zurück. Derzeit besteht zwischen der unter psychologischer Betreuung stehenden Mutter und dem in Untersuchungshaft sitzenden Vater kein Kontakt.

Aufgrund der "Tragödie für alle Beteiligten" hielt sich die Polizei mit Angaben zu Alter, Nationalität und mit weiteren Details zurück.

Hier die Pressekonferenz der Polizei zum Nachschauen:

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