München: Gibt es bald ein ganztägiges Alkoholverbot am Hauptbahnhof?
München - Die Stadt München überlegt, das seit 2017 geltende nächtliche Alkoholverbot rund um den Hauptbahnhof auf den ganzen Tag auszudehnen.
Bisher ist in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht erlaubt, Alkohol zu konsumieren oder dabei zu haben, der eindeutig zum Konsum vor Ort gedacht ist im öffentlichen Raum rund um das Bahnhofsgebäude – inklusive der umschließenden Straßen und der Paul-Heyse-Unterführung.
Verstöße gegen diese Alkoholverbotsverordnung (AVV) sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einer Geldbuße geahndet: Ein erster Verstoß kostet 75 Euro, ein zweiter 100 und jeder weitere sogar 150 Euro. Bei wiederholten Verstößen und Störungen kann die Polizei auch Aufenthaltsverbote erlassen.
Die Zahl von Delikten wie Körperverletzung und Raub ist gesunken
Das Verbot hat sich aus Sicht der Stadt und der Polizei gut bewährt: Denn jede fünfte Straftat, die in diesem Bereich begangen wird, geschieht laut Polizei München unter Alkoholeinfluss. Nach Einführung des Alkoholverbotes sank die Zahl aller Straftaten um 15 Prozent.
Auch Alexander Stumpf vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) beruft sich auf die polizeiliche Kriminalstatistik: Im Jahr 2016 seien 263 Delikte verzeichnet worden, die um den Hauptbahnhof nachts von betrunkenen Tätern begangen wurden – 2017 waren es 203. Sogenannte Rohheitsdelikte – etwa Raub und Körperverletzung – gingen bis Ende 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 155 auf 92 Fälle zurück.
Ob 24-Stunden-Verbot sinnvoll sei, werde derzeit überlegt, so Stumpf. Noch liege aber kein Ergebnis vor.
Das nächtliche Alkoholverbot trat im Januar 2017 in Kraft. Seitdem wurden rund 1500 Verstöße von der Polizei registriert. Die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates leite bei jeder Anzeige ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, das in der Regel mit einem Bußgeldbescheid ende, sagt Sprecher Stumpf.
„Es ist von der Einsicht der betroffenen Personen auszugehen“
Und laut Stumpf zeigen die Bußgelder auch Wirkung: „Da im Jahr 2017 nur gegen 27 Personen wegen mehrfacher Verstöße ein Aufenthalts- und Betretungsverbot erlassen wurde, ist von der Einsicht der betroffenen Personen auszugehen.“
Allerdings verschwinden die Menschen, die man damit vertreiben will, natürlich nicht sofort und komplett. Sie treffen sich weiterhin am Bahnhofsvorplatz, am Anfang der Schützenstraße und im Alten Botanischen Garten. Manche weichen den Kontrollen aus zum Sendlinger Tor oder Königsplatz. Diese Bereiche überwacht die Polizei aber auch.
Am Orleansplatz beim Ostbahnhof hat es fast zehn Jahre gedauert, bis die Szene vertrieben war – durch fest installierte Überwachungskameras und permanenten Kontrolldruck. Auch am Hauptbahnhof gibt es mittlerweile mehr Videoüberwachung.
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Alkoholverbot: Regensburg nimmt es lockerer
Auch in Nürnberg gilt ein nächtliches Alkoholverbot am Hauptbahnhof. Hier will man bereits nach der Sommerpause über eine Ausweitung entscheiden.
In Nürnberg sind die Fallzahlen deutlich geringer: 37 Anzeigen im Zusammenhang mit der AVV gingen beim Rechtsamt der Stadt bislang ein. Außerdem wurden 51 Betretungsverbote erlassen. Ein Betroffener zahlte nicht, woraufhin vom Verwaltungsgericht ersatzweise Haft angeordnet wurde.
Weiterhin kein Alkoholverbot wird es vor dem Hauptbahnhof in Regensburg geben. Der Vorplatz befindet sich dort - anders als in München und Nürnberg - nicht auf städtischem Gebiet, sondern gehört der Deutschen Bahn. "Es gibt seitens der Bahn an keinem Bahnhof in Ostbayern ein Alkoholverbot", betonte Bahnsprecher Anton Knapp.
In Würzburg regelt die Sicherheitssatzung den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen. So ist es in der gesamten Innenstadt - und damit auch vor dem Hauptbahnhof - nicht erlaubt, "sich zum Alkoholgenuss außerhalb von Freischankflächen aufzuhalten oder zu verweilen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann."
Stadtsprecher Christian Weiß spricht von einem "leichten Alkoholverbot". Wenn ein Pärchen Prosecco trinke, drücke man schon ein Auge zu, gegen ein Saufgelage gehe der Kommunale Ordnungsdienst aber vor.