München: "Freiheit" muss leise bleiben

 Das Bayerische Verwaltungsgericht in München wies heute die Klage der Kleinpartei gegen Auflagen des Kreisverwaltungsreferats ab.
Torsten Huber |
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Moschee-Gegner Michael Stürzenberger muss mit seiner Partei "Die Freiheit" bei Kundgebungen leise sein.
Martha Schlüter Moschee-Gegner Michael Stürzenberger muss mit seiner Partei "Die Freiheit" bei Kundgebungen leise sein.

 München - Die rechtspopulistische Partei „Die Freiheit“ darf bei ihren Kundgebungen Gegendemonstranten nicht filmen oder fotografieren. Der Lärmpegel bei den Versammlungen muss zudem unter 85 Dezibel bleibe n.

Damit wies das Verwaltungsgericht München heute die Klage der Kleinpartei gegen Auflagen des Kreisverwaltungsreferats ab . Gegendemonstranten hatten sich beschwert, dass Parteimitglieder sie ablichteten. Geschäftsleuten war das Geschrei der „Freiheit“ zu laut.

 

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