München -
Die rechtspopulistische Partei „Die Freiheit“ darf bei ihren
Kundgebungen Gegendemonstranten nicht filmen oder fotografieren. Der Lärmpegel bei den Versammlungen
muss zudem unter
85 Dezibel
bleibe
n.
Damit wies das
Verwaltungsgericht München heute die Klage der Kleinpartei gegen Auflagen des Kreisverwaltungsreferats
ab
.
Gegendemonstranten hatten sich beschwert, dass Parteimitglieder sie ablichteten. Geschäftsleuten war das Geschrei der „Freiheit“ zu laut.