München: Eine Grätsche im Englischen Garten wird zum Fall für Richter
München - Es ist zumindest eine Art Warnschuss für die Spieler, die gerne mal die Blutgrätsche beim ballführenden Gegenspieler ansetzen: Im Justizpalast trafen sich jetzt eine Rechtsreferendarin und der Mann, der sie beim Fußballspiel im Englischen Garten gefoult haben soll, vor dem Richter wieder. Die 28-Jährige will Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro von dem Kicker.
Das war geschehen: Am 19. Juni des vergangenen Jahres hatte sich Paula G. (Name geändert) mit sieben befreundeten Referendaren zum Fußballspielen im Englischen Garten getroffen. Als die Gruppe bereits spielte, kam der Beklagte mit drei anderen Männern hinzu und fragte, ob sie mitspielen können. Durften sie. Die vier verteilten sich auf die bereits gebildeten Mannschaften. Das Spiel verlief zunächst fair, wobei es sich bei den Beklagten und seinen Freunden wohl um geübtere Fußballspieler handelt, bei den übrigen Mitspielern eher um Laien. So weit, so unstrittig. Was dann kam, erzählen die beiden Parteien sehr unterschiedlich.
Die Klägerin erklärt, dass kurz vor Ende des Spiels der Gegenspieler – er spielte als Verteidiger und Torwart – sie ohne jegliche Vorwarnung von der Seite kommend mit beiden ausgestreckten Beinen umgegrätscht habe. Just in dem Moment als sie mit dem Ball in vollem Lauf auf das Tor zulief. Sie sei deshalb unkontrolliert auf den Boden geprallt. Stimmt so nicht, sagt der Beklagte. Er habe der Klägerin den Ball in einem regelkonformen Zweikampf abgenommen. Paula G. sei dann langsam zu Boden gegangen und unglücklich aufgekommen.
Klägerin will Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro
Unstreitig sind die Verletzungen: Die 28-Jährige erlitt eine schwere Sprengung des linken Schultergelenks mit Abriss der Bänder, die operativ behandelt werden musste. Sie trägt jetzt eine Titanplatte in der Schulter, muss vielleicht nochmal operiert werden. Paula G. will ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7500 Euro. Dazu Schadenersatz in Höhe von gut 1700 Euro für den Haushaltsführungsschaden und ihren Verdienstausfall. Dazu kommen die Anwaltskosten. Außerdem soll die Feststellung getroffen werden, dass der Beklagte zum Ersatz künftiger unfallbedingter Schäden verpflichtet ist.
Allerdings liegt die Beweislast für die unangemessene Blutgrätsche bei ihr. Um den Bekannten und Freunden aber die Prozedur einer Zeugenanhörung zu ersparen, schlägt Richter Nikolaus Lange einen Vergleich vor. 5500 Euro soll der Beklagte zahlen, aber es wird keine Feststellung geben. Offenbar ein guter Vorschlag, beide Parteien sind einverstanden. Wenn der widerrufliche Vergleich bis 17. Dezember hält, ist die Sache vom Tisch.
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