München: Drei Islamisten verurteilt

Ihre Internet-Aktivitäten für Terrorgruppen haben sie vor Gericht gebracht, die Richter zeigten jedoch Milde: Drei junge Leute sind im sogenannten Münchner Islamisten-Prozess verurteilt worden.
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Eine wegen Unterstützung islamistischer terroristischer Vereinigungen im Ausland angeklagte Frau betritt vor der Urteilsverkündung am Dienstag den Gerichtssaal im Strafjustizzentrum in München.
dpa Eine wegen Unterstützung islamistischer terroristischer Vereinigungen im Ausland angeklagte Frau betritt vor der Urteilsverkündung am Dienstag den Gerichtssaal im Strafjustizzentrum in München.

Ihre Internet-Aktivitäten für Terrorgruppen haben sie vor Gericht gebracht, die Richter zeigten jedoch Milde: Drei junge Leute sind im sogenannten Münchner Islamisten-Prozess verurteilt worden. Im Höchstfall zu einer halbjährigen Bewährungsstrafe.

München – Zwei Männer und eine Frau sind am Dienstag vom
Oberlandesgericht München wegen Unterstützung und Werbung für eine
terroristische Vereinigung verurteilt worden. Die Strafen blieben mit
einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe als Höchstmaß eher milde.
Dennoch bezeichnete die Bundesanwaltschaft den Schuldspruch als
„wegweisend in rechtlicher Hinsicht“. Die Entscheidung setze ein
Zeichen gegen den „Internet-Dschihadismus“ im Netz und gehe insofern
weit über die Verurteilung der Angeklagten hinaus.

Der mit 25 Jahren älteste Angeklagte erhielt wegen Unterstützung
einer Terror-Organisation im Ausland und Werbung für die Vereinigung
sechs Monate Bewährungsstrafe. Die 24-jährige Frau wurde nur der
Werbung schuldig gesprochen, sie muss an einem sozialen Trainingskurs
teilnehmen. Den zur Tatzeit erst 15-jährigen jüngsten Angeklagten
(18) sprach der Staatsschutzsenat schuldig, setzte aber die
Entscheidung über eine eventuelle Jugendstrafe auf zwei Jahre zur
Bewährung aus.

Die Urteile liegen unter dem Antrag der Karlsruher Anklagebehörde,
die für den 25-Jährigen zehn und für die beiden Mitangeklagten acht
Monate auf Bewährung gefordert hatte. Bundesanwalt Georg Bauer geht
aber davon aus, dass die Entscheidung rechtskräftig wird.

Die drei Angeklagten und fünf weitere junge Leute, gegen die das
Gericht das Verfahren abtrennte, haben laut Anklage von August 2006
bis März 2008 über die Internet-Plattform der militanten Globalen
Islamischen Medienfront (GIMF) Propaganda-Material und Gräuel-Videos
der Terror-Organisationen Al Kaida und Ansar al-Islam verbreitet.
Gegen die anderen Angeklagten wird in der kommenden Woche weiter
verhandelt.

Die drei am Dienstag verurteilten Angeklagten hatten zu
Prozessauftakt ihre Internet-Aktivitäten gestanden. Alle drei haben
sich von ihrer damaligen Einstellung distanziert. Sie sind nicht
vorbestraft und führen inzwischen ein geordnetes Leben. Der Jüngste
geht noch zur Schule. Ob die Wandlung des laut Gericht „freundlichen,
offenen, überdurchschnittlich intelligenten und zielstrebigen“ jungen
Mannes anhalte, werde die Zeit erweisen. „Wenn sie verläuft, wie wir
es erhoffen, wird eine Jugendstrafe nicht verhängt werden müssen“,
sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

Der älteste Angeklagte litt zur Tatzeit unter einer Jugendform der
Schizophrenie, der Senat schloss daher erheblich verminderte
Schuldfähigkeit nicht aus. Bei der Frau, die sich damals noch in der
Entwicklung befunden habe, konnte das Gericht weder schädliche
Neigungen noch eine schwere Schuld erkennen, eine Jugendstrafe komme
daher nicht in Betracht. Die 24-Jährige ist inzwischen verheiratet
und Mutter, ein weiteres Kind ist unterwegs.
 

 

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