München: Corona-Demo mit mäßiger Beteiligung

Zur Corona-Demonstration auf der Münchner Theresienwiese versammelten sich am Samstag weit weniger Demonstranten als vom KVR erlaubt. Die Polizei spricht von einem ruhigen Versammlungsgeschehen.
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Rund 700 Demonstranten fanden sich am Samstag auf der Münchner Theresienwiese ein.
Sven Hoppe/dpa 5 Rund 700 Demonstranten fanden sich am Samstag auf der Münchner Theresienwiese ein.
Rund 700 Demonstranten fanden sich am Samstag auf der Münchner Theresienwiese ein.
Sven Hoppe/dpa 5 Rund 700 Demonstranten fanden sich am Samstag auf der Münchner Theresienwiese ein.
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Sven Hoppe/dpa 5 Rund 700 Demonstranten fanden sich am Samstag auf der Münchner Theresienwiese ein.
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Sven Hoppe/dpa 5 Rund 700 Demonstranten fanden sich am Samstag auf der Münchner Theresienwiese ein.
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Sven Hoppe/dpa 5 Rund 700 Demonstranten fanden sich am Samstag auf der Münchner Theresienwiese ein.

München - Auch an diesem Samstag haben in München hunderte Menschen gegen die ihrer Meinung nach zu strengen Corona-Maßnahmen demonstriert. Im Vergleich zu vergangenen Veranstaltungen kamen aber deutlich weniger Demonstranten.

Münchner Corona-Demo mit mäßiger Besucherzahl

Auf einer der größten Versammlungen in Bayern versammelten sich auf der Münchner Theresienwiese am Nachmittag unter dem Motto "Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung" rund 700 Menschen . Auf Plakaten hieß es "Grundgesetz wiederherstellen" und "Direkte Demokratie". Die Polizei war nach eigenen Angaben mit rund 800 Beamten im Einsatz.

Laut einer Polizeisprecherin war das Versammlungsgeschehen ruhig, auch die Abstandsgebote wurden eingehalten. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts durften an der Veranstaltung in der Landeshauptstadt höchstens 1.000 Menschen teilnehmen. Die Richter hatten - wie schon in der Woche zuvor - einen Eilantrag des Veranstalters abgelehnt, der gefordert hatte, 10.000 Menschen zuzulassen.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag erneut ab

Das Verwaltungsgericht zeigte sich nicht überzeugt, dass die Hygienemaßnahmen, insbesondere ein Mindestabstand von 1,50 Metern zur nächsten Person, sicherzustellen seien. Bei der ersten Demo vor zwei Wochen gab es zu wenige Ordner. Der Veranstalter suchte Freiwillige.

Im neuen Konzept waren 1.029 Ordner vorgesehen, also einer pro zehn Teilnehmern. "Allerdings war nicht ersichtlich, wie diese 1.029 Ordner rekrutiert und vor allem strategisch geschult werden sollten", kritisierte das Verwaltungsgericht. Daher blieb es bei der Höchstteilnehmerzahl von 1.000 Demonstranten, so wie es im Bescheid des KVR festgelegt war.

Der Verwaltungsgerichtshof wies eine Klage des Veranstalters am Freitagabend in letzter Instanz ab.

.Lesen Sie auch: Innenministerium - Zehntausende Verstöße gegen Corona-Auflagen

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