München: Champagner-Rechnung nicht bezahlt - Knast für Zechpreller

Schlechte Nachrichten für einen 30-jährigen Bäcker: Der Münchner muss für ein halbes Jahr hinter Gitter, weil er nach dem Besuch eines Nobel-Restaurants mit Freunden seinen Teil der Rechnung nicht bezahlt hatte – und das nicht zum ersten Mal.
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Der Verurteilte gönnte sich in einem Edel-Restaurant Champagner im Wert von 1.900 Euro - bezahlte aber seinen Teil der Rechnung nicht.
dpa/Jens Kalaene Der Verurteilte gönnte sich in einem Edel-Restaurant Champagner im Wert von 1.900 Euro - bezahlte aber seinen Teil der Rechnung nicht.

München - Das Amtsgericht München hat einen 30-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Was war passiert?

Im Dezember 2017 reservierte der Mann einen Tisch in einem Edel-Restaurant am Münchner Promenadeplatz. Ausgemacht war eigentlich, dass die Rechnung am Ende unter ihm und insgesamt vier anderen Bekannten aufgeteilt werden soll.

Angeklagter feierte im P1 weiter

Die Gruppe ließ es sich gut gehen und bestellte Pizza, Bier und Champagner für rund 2.270 Euro. Der Angeklagte ließ sich seinen Teil, immerhin knapp 450 Euro, von einem Freund auslegen. Diesem versprach er, seine Schulden noch am selben Abend zu begleichen. Er wollte das Geld laut eigener Aussage später an einem Automaten abheben. Dies geschah allerdings nicht. Dem Gericht nach wusste der Angeklagte bereits von Anfang an, dass er das Geld nicht zahlen würde.

Später ging es noch zum Feiern ins P1, wo der Bekannte den Angeklagten auf den fehlenden Betrag angesprochen hatte. Der 30-Jährige hatte ihn jedoch nur auf den nächsten Tag vertröstet. Doch auch dann gab es kein Geld.

Der Zechpreller ist mehrfach vorbestraft

Am Ende landete der Fall schließlich vor Gericht, wo der Zechpreller schlechte Karten hatte. Der Grund: Es war nicht das erste Mal, dass der 30-Jährige seine Schulden nicht beglichen hatte. Schon einige Monate zuvor bezahlte er eine Rechnung im Baumarkt mit einer ungedeckten EC-Karte und wurde dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.

Insgesamt hatte der Angeklagte bereits acht Vorverurteilungen und stand aufgrund mehrfachen Betruges unter zweimaliger Bewährung.

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