München: Busen-Doc zurück in Freiheit

Fast ein Jahr sitzt der Schönheitschirurg Kai B. (50) wegen Betruges in Millionenhöhe in Haft. Erleichtert verlässt er das Gericht
von  Torsten Huber
Schönheitschirurg Kai B. (50) darf als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.
Schönheitschirurg Kai B. (50) darf als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. © Torsten Huber

München - Mit einem Aktenordner unter dem Arm wird der Busen-Doc Kai B. (50, Name geändert) aus der Vorführzelle in den Münchner Landgerichtssaal 175 geführt. Er grinst ins Publikum. Von dort winkt ihm ein Spezl zu.

Der Mediziner gibt sich so, als wisse er, was passieren werde und dass er als freier Mann das Gericht verlassen kann. Anfang Juni 2012 klicken bei Kai B. in dessen Praxis in der Maxvorstadt die Handschellen. Der Vorwurf: In 990 Fällen schickt B. von 2005 bis zu seiner Festnahme gefälschte Arztrechnungen an private Krankenkassen, rechnet Leistungen ab, die er nicht erbringt.

Schaden: 661764,93 Euro (AZ berichtete). Kai B., der bei Schönheits-Papst Werner Mang in dessen Bodenseeklinik sein Handwerk erlernt hat, fliegt durch ein Telefonat mit einem Zuhälter auf, der die Dienste des Arztes in Anspruch nehmen will.

Die Polizei ist dem Mann aus dem Rotlicht wegen Menschenhandels auf den Fersen. So lauscht der Kripobeamte Ingo S. (49) mit und hört, wie der Arzt seine Schönheits-Operationen für jedermann preislich erschwinglich gestaltet. Ingo S.: „Bereits 2009 haben wir die Praxisräume durchsucht.“

Damit sei Kai B. gewarnt gewesen. Dennoch frisiert er weiter die Rechnungen. Sein Verteidiger Sewarion Kirkitadse sagt: „Die Rotlicht-Szene hat meinen Mandanten unter Druck gesetzt. Er sollte auch die Prostituierte operieren.“ Aus Angst habe er dann weiterhin die Rechnungen manipuliert.

Nach einer Absprache zwischen allen Beteiligten fällt der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf nach nur drei Stunden das Urteil: „Drei Jahre und vier Monate Haft und der Haftbefehl wird außer Vollzug gesetzt.“ Das Gericht ist der Meinung, dass sich Kai B. seiner Strafe stellt.

Sein Anwalt: „Den Rest der Strafe kann er als Freigänger verbüßen.“ Das heißt: Er verlässt zwischen 6.30 und 7Uhr seine Zelle, macht einen Job, vermutlich bei einem Kollegen, und kommt um 18Uhr zurück. Für das Knastbett muss er zahlen – zwischen 100 und 200 Euro pro Monat. Über seine Approbation ist noch nicht entschieden worden.

 

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