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Polizei: Verbotene Corona-"Spaziergänge" in München verlaufen ruhig

Trotz Verbotes haben sich auch am Mittwoch wieder Gegner der Anti-Corona-Maßnahmen zu "Spaziergängen" in München getroffen. Auch aufgrund des einsetzenden Regens blieb es in der Stadt aber weitgehend ruhig. Die Polizei vermeldet 16 Verstöße.
von  AZ
Ein Bild von Mitte Dezember: Die Polizei trifft in der Münchner Innenstadt auf Maßnahmen-Gegner.
Ein Bild von Mitte Dezember: Die Polizei trifft in der Münchner Innenstadt auf Maßnahmen-Gegner. © Peter Kneffel/dpa

München - Die Corona-"Spaziergänge" in München bleiben vorerst untersagt - das hat die Stadt am Mittwochmittag mitgeteilt.

Dennoch haben sich am Abend wieder Kritiker der Anti-Corona-Maßnahmen in der Stadt zusammengefunden, zu größeren Zwischenfällen ist es aber nicht gekommen. Wie die Polizei auf AZ-Nachfrage mitteilt, sei die Demonstration sehr ruhig verlaufen.

Corona-"Spaziergänge": Rund 1.500 Personen in München unterwegs

Demnach hätten sich nach 18 Uhr über 1.500 Personen in einzelnen Kleingruppen gemeinsam durch die Fußgängerzone bewegt. "Die starke Präsenz der Polizei in der Innenstadt wirkte diesen Versuchen entgegen und Aufzüge konnten verhindert werden", heißt es im Bericht der Polizei, die mit rund 800 Beamten im Einsatz war.

Stand Mittwochabend wurden 16 Personen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung angezeigt, fünf weitere wegen anderen Delikten. Eine davon verstieß gegen das Versammlungsgesetz, da diese zu einer Versammlung aufrief. Eine weitere wurde wegen Ruhestörung angezeigt, da sie in der City mehrfach eine Lkw-Hupe betätigte.

Da die polizeilichen Maßnahmen zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht in Gänze abgeschlossen waren, wies die Polizei darauf hin, dass sich die Zahlen zu Anzeigen und Verstößen noch ändern könnten. Sollte dies der Fall sein, wird am Donnerstag nachberichtet.

München: Keine Corona-"Spaziergänge" erlaubt

Grundlage für das Versammlungsverbot war auch am Mittwoch die erlassene Allgemeinverfügung, die bis Mitternacht galt. "Aufgrund aktuell vorliegender konkreter Erkenntnisse und zurückliegender Ereignisse" sind "zur präventiven Gefahrenabwehr" alle stationären und sich fortbewegenden Demos in Zusammenhang mit den sogenannten Corona-"Spaziergängen" verboten, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß dem Bayerischen Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.

Bis zu 3.000 Euro Bußgeld für Teilnahme an unangemeldeter Demo in München

"Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden", heißt es in der Begründung.

Die Teilnahme an nicht angemeldeten Demonstrationen gilt als Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld von bis 3.000 Euro verhängt werden. Erstmals hatte die Stadt Ende Dezember besagte Versammlungen per Allgemeinverfügung untersagt.

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