München: Bierkrug auf Polizisten geworfen - Mann gesteht

München - Die Sonnenwendfeier mit dem Johannisfeuer ist altes Brauchtum. Doch über dem sommerlichen Freudenfest auf der Böhmwiese bei Geretsried fiel letztes Jahr ein langer Schatten. Ein 19-Jähriger soll damals einen Polizisten mit einem anderthalb Kilo schweren gläsernen Maßkrug beworfen haben. Für die Staatsanwaltschaft ein versuchtes Tötungsdelikt.
Die Ankläger haben das Geschehen rekonstruiert. Demnach gab es am Rande des Festes des Trachtenvereins Egerländer Gmoi Probleme mit einer Gruppe von 20 Leuten – darunter der Angeklagte. Die teils stark angetrunkenen Männer provozierten verbal andere Gäste und schubsten diese.
Polizei wird wüst beschimpft
Die Polizei wurde alarmiert. Doch die Beamten sahen sich schnell einer aggressiven Gruppe gegenüber, die sie mit Ausdrücken wie "Bullenschweine", "Scheiß-Cops" oder "ACAB" wüst beschimpfte.
Die Polizisten versuchten zu deeskalieren. Ein Pollizeihauptkommissar nahm dann die Personalien des 19-Jährigen auf. Als er damit fertig war, drehte er sich um und wandte sich dem Nächsten zu. Diesen Moment nutzte der Angeklagte, um seinen noch leicht gefüllten Maßkrug auf den nichtsahnenden Polizisten zu werfen. Laut Anklage in Tötungsabsicht, denn er habe auf den Kopf- und Oberkörperbereich des Opfers gezielt und damit lebensgefährliche Verletzungen in Kauf genommen.
Laut Anklage traf der Krug das Opfer im Schulterbereich, brachte es jedoch nicht in Lebensgefahr. Der Polizist ging aber zu Boden. Seine Kollegen brachten ihn hinter die Polizeikette. Der Mann war danach eine Woche dienstunfähig.
19-Jähriger Maßkrugwerfer brüstet sich im Chat mit der Tat
Und so schildert der Angeklagte das Geschehen: Er habe sich vor der Tat mit Freunden betrunken. Dann sei er zu der Feier des Trachtenvereins gezogen. Es kam zum Streit mit anderen Gästen.
Als ihm dann ein Polizist einen Platzverweis erteilt hatte, habe er sich angegriffen gefühlt. Deswegen habe er den Krug auf den Beamten geworfen. Dabei habe er jedoch nicht auf den Kopf, sondern in Richtung der Füße gezielt.
Der wegen zwei Körperverletzungsdelikten vorbestrafte 19-Jährige floh von dem Fest, machte aber den großen Fehler sich in einem Chat mit der Tat zu brüsten. Kurz darauf wurde er festgenommen – und sitzt seitdem in U-Haft. Ein Urteil soll am 15. Mai gefällt werden.
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