München: Bewährung nach Gewaltexzess unterm Schwammerl

Ein 41-Jähriger schlägt zu, weil seine Freundin beleidigt wurde. Sein Spezl tritt dem Opfer mit Stahlkappen-Schuh dann noch ins Gesicht.
von  John Schneider
München: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft.
München: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft. © Matthias Balk/dpa

München - Den sogenannten Schwammerl, den pilzförmigen Vorbau am Hauptbahnhof, gibt es nicht mehr. Er wurde vor Monaten abgerissen. Doch die Dinge, die sich an einem der bekanntesten sozialen Brennpunkte der Stadt abspielten, beschäftigen immer noch die Gerichte.

So wie der Fall eines besonders brutal ausgetragenen Streits im April 2017. Ein Betrunkener, der eine junge Frau mit der Aufforderung zum Oralsex beleidigt hatte, wurde von deren Lebensgefährten Bogdan V. (41, Name geändert) ins Gesicht geschlagen. Ein Spezl (42) des Schlägers trat dann in einem Gewaltexzess dem am Boden liegenden Opfer ins Gesicht und brach dem Mann mit der Stahlkappe seines Arbeitsschuhs die Stirn.

Landgericht München: Strafe nun auf Bewährung ausgesetzt

Die Anklage lautete deshalb ursprünglich sogar auf versuchten Totschlag. Doch das Gericht kam am Ende zu dem Schluss, dass der 42-Jährige vom Versuch des Totschlags zurückgetreten sei und deshalb nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen sei. Er bekam insgesamt sechs Jahre Haft aufgebrummt.

Bogdan V. sollte laut Urteil im ersten Prozess im November 2018 ein Jahr und sechs Monate in Haft. Doch die Verteidigung legte Revision ein. Und hatte Erfolg. Der BGH kippte zumindest das Strafmaß. Den Karlsruher Richtern war aufgestoßen, dass das Münchner Gericht dem Angeklagten erhebliche kriminelle Energie unterstellte, ohne den emotionalen Zustand des Schlägers näher zu prüfen.

Im neu aufgerollten Prozess gegen Bogdan V. kam das Landgericht am Mittwoch zu dem Schluss, dass ein Jahr und sechs Monate zwar das richtige Strafmaß seien. Auch aufgrund der langen Untersuchungshaft sei es aber in Ordnung, diese Strafe zur Bewährung auszusetzen. Bogdan V. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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